Prozess um rassistische Hetze im Internetradio: V-Frau fällt mit Hasstiraden auf
Sieben Neonazis hetzen in einem Internetradio gegen Minderheiten. Eine war V-Frau des Verfassungsschutzes. Doch der hat von der Tätigkeit der Angeklagten gar nichts gewusst.
Ein schlanker Mann mit graumelierten Haaren und Aktentasche betritt den Gerichtssaal. Günter Heiß, Präsident des Verfassungsschutzes Niedersachsen, ist im Prozess gegen sieben Angeklagte aus der Neonaziszene vor dem Berliner Landgericht als Zeuge geladen. Es geht um den Betrieb des illegalen Internetradios European Brotherhood (EBR). Eine der Angeklagten, die 31-jährige Sandra F. aus Soltau, war zum Tatzeitpunkt V-Frau des niedersächsischen Verfassungschutzes. Am Donnerstag, dem dritten Prozesstag, geht es um die Frage: Was hat der Verfassungsschutz von der Existenz des rechtsextremen Internetradios und den Straftaten der V-Frau gewusst.
In dem seit einer Woche laufenden Verfahren müssen sich zwei Frauen und fünf Männer aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung vor einer Staatsschutzkammer verantworten. Der Prozess findet in Berlin statt, weil hier die Ermittlungen geführt wurden.
Die Berliner Kripo war im Januar 2009 nach einem Hinweis der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern aktiv geworden. Dort war auf Flyern für das Internetradio geworben worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass bis zu 60 Zuhörer die Sendungen drei Jahre lang verfolgt haben: eine Dauerschleife aus volksverhetzenden Musikstücken und Hetztiraden gegen Minderheiten mit Live-Moderation. Am Mikrofon hätten sich die Angeklagten unter Pseudonymen wie Rassenhass, Zillerthalerin, Sensenmann und K. Nackentod gemeldet.
Auf der Startseite des EBR wurde der Nutzer von drei Hakenkreuzen empfangen. Verlinkt war die Seite unter anderem mit der Seite "Sprengmeister", auf der umfangreiche Bauanleitungen zur Herstellung von Rohr-, Kugelschreiber- und Paketbomben standen. "Der strafrechtliche Inhalt sprang einem sofort ins Auge", sagte ein Kriminalbeamte am Donnerstag vor Gericht.
Doch warum haben die Sicherheitsbehörden so spät reagiert? Das Bundesamt für Verfassungsschutz wusste schon im Januar 2007 von der Existenz des EBR. Das bestätigte Günter Heiß am Donnerstag vor Gericht. Doch da die entsprechende Aktennotiz des Bundesamt "keinen niedersächsischen Bezug" gehabt habe, hätten sie seine Mitarbeiter abgeheftet. Dass eine der niedersächsischen V-Frauen, Sandra F., für das EBR Sendungen moderierte, so Heiß, habe er erst im Januar 2009 mit Beginn der polizeilichen Ermittlungen erfahren.
Sandra F. hat vor Gericht zugegeben, bei ihrer Moderation den Holocaust geleugnet und "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gerufen zu haben. Allerdings beruft sie sich darauf, dies mit Billigung des Verfassungsschutzes getan zu haben, dem sie regelmäßig über das Internetradio berichtet haben will.
Heiß bestreitet dies. Die Führerin der V-Frau habe ihm glaubwürdig versichert, von Sandra F. nichts über das EBR erfahren zu haben. Ein einziges Mal, im November 2008, habe Sandra F. das EBR erwähnt. Das sei aber im Rahmen eines Hinweises auf eine dem Amt bis dahin unbekannte Skinheadband namens "Strafmaß" geschehen. Kenntnis, dass die Angeklagte bei dem Radio mitgearbeitet hatte, so der Chef des Verfassungsschutzes, "hatten wir nicht".
Die Frage, ob V-Leute gegebenenfalls auch kriminelle Handlungen begehen dürften, verneinte er: "Alle Quellen werden eingehend belehrt, dass sie keine Straftaten begehen dürfen." Laut Heiß war F. seit November 2007 V-Frau und als solche zuständig für mehrere Kameradschaften in Niedersachsen. Später hatte sie einen hohen Posten bei der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) in Niedersachsen. Ende März wurde die V-Frau "abgeschaltet".
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