piwik no script img

Richterin verteidigt Bagatellkündigungen"Fehlender Anstand"

Ingrid Schmid, Präsidentin am Bundesarbeitsgericht, findet es richtig, wenn Arbeitnehmer wegen unerlaubten Essens einer Frikadelle gekündigt wird. Die Kritik der Politiker sei "völlig daneben".

Vier Maultaschen reichen um eine rechtmäßige Kündigung auszusprechen. Bild: dpa

MÜNCHEN afp/dpa | Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellten wegen kleiner Vergehen kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagte sie im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe, sagte Schmidt. "Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?"

Schmidt verteidigte die Richter unterer Instanzen, die sogenannte Bagatellkündigungen im zu Ende gehenden Jahr für rechtmäßig erklärt hatten. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Die Kritik von Gewerkschaftern und Politikern sei "völlig daneben" gewesen, sagte sie. Die Richterin bezweifelte zudem die Wirksamkeit eines von der SPD geplanten Gesetzes zum Schutz vor Bagatellkündigungen.

Im abgelaufenen Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.

In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Sogar der Diebstahlverdacht reicht nach Ansicht einiger Richter schon aus, um eine Kündigung auszusprechen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

22 Kommentare

 / 
  • KK
    Karl K

    Sorry, - lese den Beitrag "von Ein Richter" erst im Nachhinein:

     

    Auhauerha. Wenn Sie bei mir Referendar gewesen wären, hätte ich Ihnen mit Verlaub die Ohren lang gezogen. Ihr Beispiel ist die typische Sachverhaltsquetsche.

    Einem Laien vielleicht nicht so leicht durch schaubar.

    Aber unter uns Pastorentöchtern: ihr Vergleich hinkt auf allen nicht vorhandenen Beinen.

    Eine von Ihnen beschriebene Lebenssituation besteht doch bei Lidl etc und auch sonst in der überwiegenden Zahl von Arbeitsverhältnissen gerade nicht.

    Insofern ist Frau Präsidentin doch auch die typische ach-herrje-wo-kommen-wir-denn-dahin-Province-Pommerance.

    Es geht schlicht um Umfang und Grenzen der sogenannten Drittwirkung von Grundrechten und Verfassungsgrundsätzen,insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im nichtstaatlichen, hier arbeitsrechtlichen Bereich.

    Das ist im Bereich des Arbeitsrechts – dass ja ohnehin signifikant ganz überwiegend Richterrecht ist – ein geläufiges Rechtsproblem.

    Und das auf die Tagesordnung der aktuellen Rechtsprechung zu setzen, fürchtet die Frau Chefpräsidentin offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser.

     

    Anders gewendet: Ich habe mich schon als

    Z-2-Schwein-Unterführer und da wollt ich noch Mathe studieren, maßlos darüber aufgeregt, dass der gemeine Soldat sich eine Dissi fing, weil er – dabei erwischt- mit etwas Rostschutzfarbe aus dem Inst.-Bereich sein Auto repariert hatte.

    Von denselben Offizieren, die am Wochenende in eben diesem Bereich ihre “Nuttenschlepper“ waschen ließen.

     

    Ps: mit Schmunzeln hab ich zur Kenntnis genommen, dass Frau Chefpräsidentin nicht dem Hessischen Landboten oder einer der gängigen Fisch-Einwickel-Gazetten, sondern der SZ ihr Interview gegeben hat. Geht doch der von mir erwähnte Kollege unerschrocken im süddeutschen Teil ihres Beritts der Rechtspflege nach.

    Guten Rutsch also.

  • KK
    Karl K

    Isses all wedder so wiet?

    Frau Chefpräsidentin nehmen Sie Ihr Hütchen.

    “Richterbriefe“ - gleich in welcher Form sieht die Justizverfassung des Gurndgesetzes glücklicherweise nicht (mehr) vor.

    Auch wenn diese einfachgesetzlich immer noch den Geist von Leipzig/Ein-und-Leipzig repräsentiert.

     

    Wenn ein ausgewiesener und engagierter LAG-Richter auf einer Tagung zu den Bagatellkündigungen die herrschende arbeitsgerichtliche Meinung vortragend und (zunächst) verteidigend feststellen muß, dass er bei den Richtern der übrigen Gerichtsbarkeiten einschließlich der Staatsanwälte auf völliges, jedenfalls weitgehendes Unverständnis stößt, und er die Rechtsprechung zu überdenken beginnt.(vgl Betrifft Justiz Nr 98 – eine Justiz-Postille, die es in 25 Jahren geschafft hat, u.a. auch beim BAG und BVerfG gelesen zu werden).

    Ja - dann kann ich Ihr Interview in der SZ nur als Disziplinierungsversuch der Ihnen “nachgeordneten Richter“ - vielleicht auch Ihres Senates? - who knows – verstehen.

    Aber gemach. Hat sich doch gerade Ihre Gerichtsbarkeit – AfG, Streikrecht etc als durchaus widerborstig erwiesen.

     

    “Chefpräsident“ ließ sich übrigens als erster der unselige Reichsgerichtspräsident Bumke anreden. Dennoch werden informelle Treffen – auch diese sieht die Justizverfassung nämlich nicht vor – von OLG- OVG- usw -Präsidenten als “Chefpräsidententagungen“ bezeichnet, lassen sich letztere zudem weitgehend entsprechend anreden.

  • L
    lutzindasky

    Dieser sich selbst ein Richter nennende verdreht die Tatsachen. Ein Pfanbbon ist kein Gewinn, eine verzehrte Frikadelle kein Verlust. Im Lebensmittelhandel ist es Gang und Gäbe, dass die Mitarbeiter Proben nehmen sollen (!), um die Qualität der Ware beurteilen zu können. Da wurde keinem Geld aus der Tasche genommen. Die Logik greift zu kurz. Wie das bei ähnlichen Geistern nur allzu oft vorkommt. Im Übrigen fällt Derartiges unter Mundraub, was nicht mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt wird. Und das ist bei solchen Kinkerlitzchen normalerweise intern gelöst. Aber wenn man Anwälte einschaltet, wird natürlich gleich eine Staatsaffäre daraus. Diese Richterin desavouiert sich selbst. Sie offenbart, dass sie derselben Mischpoke angehört. Menschliches Maß gilt in unserem Rechtssystem offenbar nicht. Was kann man dagegen unternehmen?

  • KC
    KARLSRUHER CHEF

    Diese Frau ist eine Schande für das Amt das sie begleitet.

  • A
    Atan

    Vor einigen Jahrzehnten bildeten sich Richter noch die vorherrschende Meinung, dass ein Apfeldieb jederzeit hinterrücks in Notwehr erschossen werden darf. Ohne dass sich die entsprechenden Gesetze je geändert hätten, kam man zum Glück von dieser Meinung ab. Im Arbeitsrecht scheint man allerdings noch auf seinen erbarmungslosen Meinungen zu bestehen, dass für eine fehlende Frikadelle die sozialen Existenz der unteren (weil besitzlosen) Klassen sofort zu vernichten sei.

  • MK
    Michael Klein

    @Ein Richter!

    "Mal Hand aufs Herz liebe Empörte - was würden Sie tun, wenn Ihnen einer Geld aus dem Geldbeutel nimmt? Erst die Frage beantworten und dan argumentieren, aber mit Argumenten und nicht mit Emotionen!"

    Uwe Rietmöller hat einem die Antwort schon abgenommen, seinen Worten ist nichts mehr hinzuzufügen!

    Wietere Fragen an Sie Richter erübrigt sich, denn auch Argumente unsererseit würden Sie ins LÄcherliche ziehen, mit Ihrer perfiden Arroganz und Überheblichkeit. Von Ihnen erwarte ich keine Antwort, aus diesem Grunde erspare ich mir jegliche Fragen!

     

    @Uwe Rietmöller!

    Schön dass wir mal einer Meinung sind!

  • MR
    Melina R.

    Vielleicht sollte Frau Schmid sich mal fragen, wieso einige Menschen es nötig haben, beispielsweise Pfandbons im Werte von 2,60 einzulösen. Wohl kaum, weil sie so wahnsinnig viel verdienen. Wo wir wieder bei den Mindestlöhnen wären...

  • U
    UweRietmoeller

    "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert."

    Gern, Frau Richterin, ich frage mich. Ich erkläre Ihnen das anhand eines Beispiels:

    Für die Rettung der unter den Augen der Bafin (deren 1700 Mitarbeiter unermüdlich dafür gesorgt haben, dass die Banken die Milliarden veruntreuen können) musste die Gemeinschaft in diesem Jahr ungefähr 300.000.000.000 aufbringen.

    In Deutschland arbeiten ungefähr 40.000.000 Menschen. D.h. statistisch muss jeder arbeitende Mensch 7.500€ für den Gigabetrug zahlen.

    Frau Richterin Ingrid Schmidt, was ist Ihrer Meinung nach mehr Wert, 4 Maultaschen oder 7.500€?

     

    Nein, ich erwarte von Ihnen und Ihresgleichen kein Antwort. Denn wie es bei Ihnen läuft wissen wir auch so:

    Die Kleinen henkt man, und die Großen lässt man laufen.

    Und auch ob Sie vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schon mal was gehört haben, frage ich gar nicht erst. Natürlich kennen Sie den. Es ist also kein Irrtum, wenn Sie und Ihresgleichen diesen Grundsatz mit Füßen treten.

  • MP
    Martin Petersen

    Die Einlassungen von Frau Schmid sind der beste Kommentar zu den Feierlichkeiten zum 20jährigen Jubiläum des Mauerfalls. Wie weissagte vor 20 Jahren Gremliza: "No deposit, no return".

  • WL
    Werner Lorenzen-Pranger

    Es gibt einen Politiker namens Funke, der sich mal eben aus den Mitteln eines Wasserversorgers 8.000 Euro versteckt in verschiedenen Posten für seine goldene Hochzeit auszahlen ließ. Wie ich der Presse entnehme, wird nun von diesem Politiker gefordert, er möge seine Ämter niederlegen. Der Herr Funke hat SEINE Entscheidung für den Januar angekündigt.

    Moment: Ein offensichtlicher Betrüger kündigt SEINE Entscheidung in dieser Sache an?

    Das hieße dann ja, daß die Vorkosterin einer Frikadelle (z.B.) IHRE Entscheidung zuallererst und erst recht über ihr Verbleiben in der Firma zu treffen hätte...

    Oder mal anders gefragt: Ist diese Richterin eigentlich noch ganz dicht? :o)

  • ER
    Ein Richter

    Na also sowas! Wenn man die Kommentare hier liest, wird einem die Auffassung der Kollegin vom Bundesarbeitsgericht schon wieder sympathisch.

     

    Die Aufgeregtheit und die Selbstverständlichkeit, mit der hier alle möglichen Themen zusammengerührt werden (Ausbeutung der Arbeiter, böse böse Justiz und zu guter Letzt noch die Fascho-Keule...).

     

    Mal Hand aufs Herz liebe Empörte - was würden Sie tun, wenn Ihnen einer Geld aus dem Geldbeutel nimmt? Erst die Frage beantworten - ehrlich und dann argumentieren - aber mit Argumenten und nicht mit bloßen Emotionen.

  • H
    Hardy

    Sehr geehrte Frau Ingrid Schmid,

     

    guten Tag. Was sagen Sie überhaupt dazu, dass tagtäglich Millionen Arbeitnehmer, die hier in Deutschland in Niedriglöhnen Vollzeit arbeiten müssen, um ihren gerechten Lohn betrogen werden? Würden Sie auch einen Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer ausbeutet, wegen Vorenthaltung eines gerechten Lohnes verurteilen?? Die wahren Kriminellen hier im Lande sind doch die Personen, die Arbeitnehmer ausbeuten, ein unbefristetes anstädig bezahltes Arbeitverhältnis den Arbeitnehmern vorenthalten, auf der Börse zocken und ihrer Helfeshelfer in der Politik, die solche Zuständer durch entsprechende Gesetze Agenda 2010 usw. erst möglich gemacht haben und die Weltwirtschaft so fast an den Abgrund gebracht haben.

  • WF
    Wem fehlt denn hier der Anstand??

    Der Artikel ist wichtig, weil er in symptomatischer Weise aufzeigt, wie weit sich die herrschende Klasse in ihrm Denken und Empfinden bereits von der Lebensrealität derer entfernt hat, von denen sie im Grunde lebt.

     

    Ganz ganz bitter aber leider Realität.

  • N
    nichtvermietbar

    ....lasst uns solche Art von Menschen wie diese Richterin einfach ignorieren....

  • DH
    Dr. Harald Wenk

    Keine Bagatellen?

    Aushebelung des "GRUNDSATZES DER VERHÄLTNISSMÄSSIGKEIT" von einer Bundesrichterin????????

    Das ist ein ROTE KARTE VON OBERSTER RECHTSPHILOSOPHISCHER EBENE.

    Um die Frage der Richerin beantworten: Zum Beispiel:

    Der Arbeitgeber besitzt die Firma nur. Die realen, kooperierende und alle Tätigekiten und Dinge benuztende, gebrauchende Menschen sind die Arbeitnehmer.

    Bei einer Frikadelle stellen sich zum Beispiel Vorkostfragen: Der Auftrag droht wegzugehen, schmeckt die Frikadelle etwa nicht gut? Da wird dem Kunden gegenüber dann vielelicht getan, als haben man Hunger - als guter Verteter der Firma.

    Es gibt auch "Ausweisungsprobleme": Was darf der Angestellte vor mir eigentlich, bekomme ich die volle Leistung für mein Kundengeld? Da weist ein "eigenmächtiger Gebaruch" inforemll, aus Sitte und eben schiefen sozialen Interpretationsgepflogenheiten die "Autorität" des real anwesende Angestellten als

    wirlicher "voller" Leistungswerbringer der Firam für das bezahlte Geld aus.

    Die "offiziellen" Gründe sind in der sozialen Welt zu einem Gutteil "vorgeschoben" oder "Verdeckungen".

    Das eine Bundesarbeitsrichtern so etwas angeblich nicht "weiss", liegt daran, dass sich schon der Gesetzgeber geradezu als Idiot in solchen Fragen offfiziell anstellt. Dabei wissen viele Politiker in den Medien und in im

    Wahlkampf die kleinsten "kleinen Lügen" der Mencshen, Öko räumt hier sensationell ab, mit sich extrem geschickt und dauerhaft auszunutzen. Oh, diese Hyperheuchelei!!!!!

  • A
    Amos

    Der fehlende Anstand ist erst mal bei der Justiz zu

    suchen. Es hat sich doch schon lange herausgestellt,

    dass der Anstand bei den Gerichten vom Geldbeutel

    des Angeklagten abhängt. So mehr Geld oder Einfluss der Delinquent hat so niedriger die Strafe. Die Richter sollten sich schämen-, nicht die,die das Verrückte an der Justiz bemängeln. Mit der oligarchischem Gehabe muss langsam Schluss sein.

    Das kann sie machen, wenn der Neoliberalsimus die

    Verfassung zu einem Fragment gemacht hat. Noch ist es nicht soweit.

  • W
    Winfried

    Wenn schon Anstand dann für alle.Oder,gilt Anstand nur für eine bestimmte Schicht?

  • H
    Holländer

    Fehlender Anstand ein Richterin die alle Bodenhaftung verloren hat. Gut, dass die TAZ berichtet, dann versteht man gleich besser warum gegen prügelnde Polizisten, die unsere Rechtsstaat unterminieren, kaum vorgegangen wird.

  • JS
    Jens Schlegel

    Sehr geehrte Ingrid Schmid,

     

    es ist wunderbar, dass es solche Mitarbeiterinnen wie sie es eine sind noch gibt.

     

    Sie trennen ganz klar zwischen der bezahlten Leistung die ein Mitarbeiter bringt, werden sicherlich auch eine fristlose Kündigung durch den Mitarbeiter befürworten, sollte der Chef mal was verlangen das nicht explizit im Arbeitsvertrag / Stellenbeschreibung steht. So wenn der Azubi mal ein Brötchen holt oder die Sekretärin einen frischen Kaffee aufsetzt.

     

    Und auch ihre absolute Integrität ist bemerkenswert, wird sich doch bei Ihnen zuhause kein Kugelschreiber finden, werden Sie nie zuhause vom Büro aus angerufen haben, werden Sie sich keine private Randnotiz auf ein amtliches Stück Papier gemacht haben.

     

    Wenn doch, dass sei dann noch weniger als Bagatell?

     

    Eine wahre Geschichte: Eine Mitarbeiterin nimmt den Biomüll der Wohngruppe von Menschen mit Behinderung mit nach Hause, füttert die Hasen. Sie wird gekündigt, denn selbst dies war zunächst Eigentum der Einrichtung, später dann der Entsorgungsfirma.

     

    Also gehen sie noch einmal in sich, wirklich nichts genommen?

     

    Mit freundlichem Gruß

     

    Jens Schlegel

  • N
    nowar

    Wieso verhelft ihr so einer menschenunwürdigen Aussage auch noch zu mehr Aufmerksamkeit?

     

    Fehlender Anstand ist es Niedriglöhne zu zahlen!

    Fehlender Anstand ist es seine Mitarbeiter auszuspionieren!

    Fehlender Anstand ist es wenn manche Millionen verdienen, andere trotz Arbeit zum Amt rennen müssen!

     

    Dass sich die Probleme einer Kassiererin natürlich den Vorstellungen einer "Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts" enziehen, ist verständlich.

    Aber muss man so etwas schreiben? Lese die TAZ sonst echt gerne.

     

    Das Bewusstsein schon für das kleinste Vergehen mit Jobverlust bestraft zu werden, mehrt doch nur die Angst der Arbeitnehmer.

    Da freut sich der Chef, kann man doch ängstlichen Mitarbeitern viel besser etwas abverlangen..

  • G
    Gabriela

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bestiehlt. Wer entlässt dann wen?

  • MS
    Michael Scheier

    Mir bleibt beim Kommentar dieser feinen Dame zur Existenzvernichtung von Arbeitnehmern wg. Bagatelldiebstählen einfach die Spucke weg. Besonders unappetitlich finde ich die Begründung des "fehlenden Anstands". Spätestens seit Heinrich Himmlers berüchtigter Rede vom "anständig geblieben sein" kann man bei diesem Wort, von einer deutschen Richterin ausgesprochen, eigentlich nur noch das Gruseln kriegen.