Pflege-Mindestlohn: Einführung gefährdet

In der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es Differenzen zwischen CDU-Arbeitsministerin und FDP-Wirtschaftsminister um die Einführung des ausgehandelten Pflege-Mindestlohnes.

Die Pflegebranche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge. Bild: ap

BERLIN dpa | Die Einführung des mühsam ausgehandelten Mindestlohns in der Pflegebranche zum 1. Juli ist fraglich. Grund sind Differenzen zwischen dem CDU-geführten Arbeitsministerium und dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will einen Mindestverdienst für die 800.000 Beschäftigten in Altenheimen und ambulanten Pflegediensten per Rechtsverordnung ab 1. Juli einführen. Dagegen hat FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle einen sogenannten Leitungsvorbehalt eingelegt, wie eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte.

Brüderle möchte nach Informationen des Spiegels erreichen, dass sich das Bundeskabinett mit dem Vorschlag befasst und die Regelung vorerst bis zum 31. Dezember 2011 befristet wird. Das Arbeitsministerium halte das für unnötig, da es für die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege ohnehin eine gesonderte gesetzliche Regelung gebe.

Die Pflegebranche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge, weil die Kirchen dort besonders stark engagiert sind, für die Ausnahmeregeln gelten. Stattdessen legte Ende März eine spezielle Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern nach sechsmonatiger Beratung einen Mindestlohn fest. Er soll zunächst 8,50 Euro pro Stunde im Westen und 7,50 Euro im Osten betragen. Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 soll die Lohnuntergrenze um je 25 Cent steigen.

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