Falsche Versprechungen: Wettbewerbshüter mahnen Opel ab

Die angeblich lebenslange Garantie des Autoherstellers Opel ist begrenzt. Sie endet, wenn der Tacho auf 160.000 Kilometer springt.

Opel macht Versprechungen mit Sternchen. Bild: dpa

FRANKFURT AM MAIN/BOCHUM dpa/afp/apn |Der Autohersteller Opel kämpft derzeit nicht nur mit der abnehmenden Nachfrage, nun bekommt er auch noch an zwei weiteren Fronten Ärger. So mahnte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Autohersteller wegen falscher Versprechungen ab und droht nun mit einer Klage. Zugleich kritisiert der Betriebsrat das Abfindungsangebot des Unternehmens für langjährige Beschäftigte in Bochum, wo bis Ende 2011 1.800 der bislang noch rund 5.000 Stellen gestrichen werden sollen.

Anlass für die Abmahnung ist die aktuelle Werbekampagne der Rüsselsheimer im Internet und in Printanzeigen. Darin bietet Opel eine "lebenslange" Garantie auf Opel-Neuwagen, was grafisch noch zusätzlich durch eine liegende Acht betont wird, also durch das mathematische Zeichen für unendlich.

Erst im Kleingedruckten wird deutlich, dass der Anspruch tatsächlich deutlich eingeschränkt ist. So endet die Garantie mit gefahrenen 160.000 Kilometern, schon ab 50.000 Kilometern müssen Autobesitzer Teile der Materialkosten übernehmen.

"Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung", sagte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Es reiche nicht aus, wenn eine "objektive Unrichtigkeit" durch einen "Sternchenhinweis" aufgeklärt oder relativiert werde.

Bei Opel hieß es, man habe die Abmahnung erhalten und werde sie prüfen. Wenn der Autohersteller keine Unterlassungserklärung abgibt, wollen die Wettbewerbshüter Klage einreichen. Die angekündigte Vertragsstrafe ist mit 15.000 Euro allerdings nicht sehr bedrohlich.

Teurer werden dürfte es schon, wenn die Kritik des Bochumer Betriebsrats an den bislang gebotenen Abfindungen Folgen hat. Zwar bietet das Unternehmen bis zu sechsstellige Summen, wenn Beschäftigte freiwillig in eine Beschäftigungsgesellschaft wechseln oder einfach so weggehen.

In früheren Jahren habe es aber deutlich höhere Angebote gegeben, sagte Betriebsratschef Rainer Einenkel. Das Mitbestimmungsgremium habe die Berechnungsformel nicht mitverhandeln dürfen.

Opel bietet Abfindungen, die sich aus "Lebensalter mal Betriebszugehörigkeit in Jahren mal Monatsgehalt geteilt durch 35" errechnen lassen. Allerdings werden nicht mehr als 24 Jahre Opel angerechnet, die mögliche Zahlung ist bei 250.000 Euro gedeckelt. Ein 50-Jähriger mit 24 Jahren Opel könnte so bei einem Gehalt von 3.000 Euro im Monat mit rund 102.000 Euro rechnen. "Wir hätten uns deutlich mehr gewünscht", sagte Einenkel.

Immerhin macht derzeit zumindest der Mutterkonzern in den USA, General Motors, eine Perspektive für Opel auf. Wie dem aktuellen Quartalsbericht zu entnehmen ist, haben die Gewerkschaften GM für die Zugeständnisse der Mitarbeiter bei der Sanierung nicht nur das Versprechen abgerungen, in neue Modelle und Arbeitsplätze zu investieren. GM müsste den Beschäftigten auch bis zu einer Milliarde Euro zahlen, wenn die Zusage nicht eingehalten wird.

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