Urteil in Dänemark: Überfall auf Karikaturist war Terrorakt

Ein Gericht wertet den Überfall auf Mohammed-Karikaturisten Westergaard als Terrorhandlung. Dem verurteilten Somalier drohen mehrere Jahre Haft.

Mit seinen Mohammed-Karikaturen, die den Propheten mit einer Bombe als Turban zeigt, hatte Kurt Westergaard Weltberühmtheit erlangt. Bild: dpa

STOCKHOLM taz | Eine versuchte Terrorhandlung und ein Mordversuch waren es, als ein 29-jähriger Somalier am Neujahrsabend 2010 mit einer Axt in das Haus des dänischen Mohammed-Karikaturisten Kurt Westergaard eindrang. Das entschied am Donnerstag ein Gericht in Århus. Nach dem dänischen Antiterrorgesetz von 2002 droht dem Täter eine mehrjährige Haftstrafe. Das Strafmaß will das Gericht am Freitag bekannt geben.

Damit folgten die RichterInnen nicht der Einlassung des Angeklagten, er habe Westergaard nur "erschrecken" und ihn "überzeugen wollen, er solle aufhören mit seinen Zeichnungen zu prahlen". Auch die rechtliche Bewertung des Verteidigers des Angeklagten wurde verworfen. Dieser hatte argumentiert, Ziel des Angriffs seines Mandanten sei nur die Person Westergaard gewesen. Dies könne nicht als Terror bewertet werden, weil eine solche Handlung nicht dazu geeignet gewesen wäre, die Gesellschaftsstruktur eines Landes zu destabilisieren.

Wie die Staatsanwaltschaft bejaht auch das Gericht, ein solcher Anschlagsversuch, wie er dem 29-Jährigen unterstellt wird, hätte über den unmittelbar betroffenen Westergaard hinaus die Bevölkerung einschüchtern, Unruhe und Chaos auslösen und so die gesamte Gesellschaftsordnung treffen können.

Juristisch wird mit dieser Auslegung Neuland betreten. Die bisherigen Verurteilungen nach dem dänischen Antiterrorgesetz bezogen sich auf Anschlagsversuche, bei denen der Täter zufällige Opfer in Kauf genommen und nicht nur eine konkrete Person im Auge gehabt hatte. Der 75-jährige Kurt Westergaard zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Ich habe ihn von Anfang an als einen Terroristen gesehen, der mich ermorden wollte. Er wollte ein heiliger Krieger sein."

Wie sich im Gerichtsverfahren herausstellte, hatte der Verurteilte schon einige Monate vor der Tat die Aufmerksamkeit des dänischen Verfassungsschutzes auf sich gezogen. Dieser überwachte daraufhin dessen Telefon und Internetaktivitäten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, auf extremistischen Seiten gesurft zu haben.

Auch eine Reise nach Somalia und Kenia wenige Monate vor dem Westergaard-Anschlag wurde als Indiz dafür gewertet, dass er andere Absichten hatte, als nur mit dem Karikaturisten zu reden. Bereits in Kenia war er im Rahmen einer Fahndung nach Mitgliedern der Terrorgruppe al-Shabaab zeitweise verhaftet worden.

Kurt Westergaard ist nur einer der elf Zeichner, deren umstrittene Mohammed-Karikaturen die Zeitung Jyllands-Posten im September 2005 veröffentlicht hatte. Bereits 2008 war ein angeblicher Attentatsplan gegen ihn in letzter Minute gestoppt worden. "Solange ich lebe, hört das wohl nicht mehr auf", erklärte Westergaard kürzlich in einem Interview.

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