Schlecker-Pleite: Arbeitsagentur zahlte 133 Millionen
Insolvenzgeld und Sozialabgaben: Die Pleite von Schlecker ist teuer für die Arbeitagentur. Probleme macht das der Behörde aber nicht: „Wir haben genügend Geld“, sagt ein Vorstand.
MÜNCHEN dapd | Für die Pleite der Drogerie-Kette Schlecker hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bislang 133 Millionen Euro gezahlt. Diese Summe wurde für Insolvenzgeld sowie Sozialabgaben für die Beschäftigten von Schlecker und Ihr Platz ausgegeben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Von 11.300 ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern, die ihre Jobs bereits verloren hatten, hätten sich 3.000 wieder aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Weitere 3.000 absolvierten Weiterbildungen der Arbeitsagenturen. Dem Bericht zufolge baut der Handel derzeit Personal auf: 2011 entstanden dort nach BA-Zahlen 96.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen – ein Plus von 2,4 Prozent.
BA-Vorstand Raimund Becker sagte dem Blatt, die ehemaligen Mitarbeiter der Drogerien würden nicht zu einer Beschäftigung als Erzieher oder Altenpfleger gedrängt, nur weil es dort einen hohen Bedarf gebe. Seine Mitarbeiter würden „jeden Fall individuell untersuchen und niemanden zu etwas drängen“.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte den 25.000 Schlecker-Mitarbeitern geraten, sich für den Einsatz in Kitas und Pflegeheimen umschulen zu lassen. Zuvor habe sie sich bei der BA informiert, in welchen Berufsfeldern ein besonders hoher Bedarf herrscht. Keineswegs habe von der Leyen suggerieren wollen, es gebe ein einfaches Patentrezept für die Zukunft der Schlecker-Beschäftigten, sagte Becker.
Ein Sonderprogramm zur Finanzierung der Umschulung ehemaliger Schlecker-Mitarbeiter hält Becker für unnötig. „Wir haben genügend Geld, um den Bedürfnissen der Schlecker-Frauen gerecht zu werden“, sagte er der Zeitung.
Leser*innenkommentare
Celsus
Gast
Der Vergleich der Kosten könnte auch ergeben, dass eine Rente mit 60 durchaus gerecht und bezahlbar wäre. Dadurch würden schließlich Einsparungen beim Arbeitslosengeld I und II erzielt.
Gleichzeitig kann ja die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung abgeschafft werden. Spätestens dann ist es von alleine finanziert und kann einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Unterbeschäftigungsquote in Deutschland leisten.
hier
Gast
hätte gerne mal im Vergleich gewusst, wie teuer die Lösung mit der Auffanggesellschaft georden wäre ...