Wirtschaft setzt auf Selbstverpflichtung: Extrawurst für die Kammer

Warum Unternehmen, die von der Handelskammer zertifiziert wurden, von der regelhaften Anfrage an das Korruptionsregister befreit sein sollen, leuchtet nicht ein.

Das ist mal wieder typisch Handelskammer Hamburg. Die mächtige, auf gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaften basierende Vertretung der örtlichen Wirtschaft hat ein Element der Selbstregulation im Gesetzentwurf Hamburgs und Schleswig-Holsteins für ein Korruptionsregister untergebracht. Das entspricht ganz dem Generalbass, der die Politik der Wirtschaftsvertreter grundiert: Wir machen das besser selbst – bloß keine staatliche Regulierung!

Dabei hört sich das Compliance-Verfahren, das die Handelskammer gerade entwickelt, bemerkenswert bürokratisch an: wie eine Art Iso-Zertifizierung zur anständigen Unternehmensführung. Richtig gemacht, könnte ein solches Verfahren aber tatsächlich die Abläufe und die Kultur in Unternehmen verbessern. Und es wäre, nicht zuletzt, im Sinne der Allgemeinheit, Korruption an der sprichwörtlichen Wurzel zu bekämpfen, statt sie im Nachhinein zu sanktionieren.

Dennoch: Warum Unternehmen, die auf Grund dieses Verfahrens zertifiziert wurden, von der regelhaften Anfrage an das Korruptionsregister befreit sein sollen, leuchtet nicht ein. Unternehmen, die sich dem Kammer-Verfahren unterziehen, sollen belohnt werden, sagt der Hamburger Finanzstaatsrat Jens Lattmann (SPD). Ob diese Belohnung wirklich im Wegfall von zwei, drei Mausklicks bestehen soll, bleibt sein Geheimnis.

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