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Archiv-Artikel

Feste der Toleranz

DISKRIMINIERUNG IM BLUT

Von BES

Eine Debatte war’s nicht, eher schon eine selbstzufriedene Feier der eigenen Toleranz, gefolgt von einem Votum: Alle Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft stimmten am Mittwoch dafür, die Diskriminierung homosexueller Männer beim Blutspenden zu beenden. Männer, die mit Männern Sex hatten, dürfen in Deutschland kein Blut spenden. Sie haben nämlich ein 100fach höheres Risiko, sich mit HIV zu infizieren, als nur heterosexuell Aktive. „Wer schwul ist, spinnt“, suggeriere das, warf sich Rainer Bensch für die CDU-Fraktion ins Zeug, „da machen wir nicht mit!“ Winfried Brumma, SPD-Gesundheitspolitiker, rief bebend aus: „Die einzige Gruppe, die in Deutschland so ausgeschlossen wird, sind die homosexuellen Männer!“, was zwar nicht stimmt: Auch Ex-Junkies und Menschen, die zwischen 1980 und 1997 in Großbritannien oder Nordirland gelebt haben, dürfen ja kein Blut spenden. Aber es klingt halt empörender.

„Wir reden viel von versteckter Diskriminierung“, hatte gleich eingangs der grüne Fraktionsvize Björn Fecker angeprangert, „hier kann man sie mit Händen greifen!“ Logisch: Der Ausschluss, also die Diskriminierung, statistisch konstruierter Risikogruppen ist nicht nur in der Medizin eine effektive Technik der Gefahrenminimierung. Deshalb werden ja auch Schweinemäster und ihre Angehörigen beim Klinikaufenthalt erst mal isoliert und gescreent, weil sie ein erhöhtes Risiko haben, antibiotikaresistente Keime zu übertragen.

Für eine „diskriminierungsfreie Regelung“ soll sich nun nach Wunsch der Bremer Halbprofipolitiker der Senat einsetzen. Dessen Einflussmöglichkeiten sind indes eher klein: Das infektiologische Risikomanagement bei der Gewinnung von Blutkonserven ist dem politischen Zugriff entzogen. Es obliegt einem Arbeitskreis von Fachleuten aus Bundesärztekammer, Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institut. Ihre neue Blutkonserven-Richtlinie soll im Frühjahr vorliegen und muss wohl Männer, die mit Männern Sex hatten, dank verbesserter Testmethoden nicht mehr für immer ausschließen. Stattdessen werden sie befristet zurückgestellt, ab dem letzten Intimkontakt „für mindestens ein Jahr“, so ein Sprecher der Bundesärztekammer.  BES