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Archiv-Artikel

Der Eilauftrag

Schon Ende Dezember soll der Bundestag über die Gesundheitsreform abschließend beraten

Von ALE

Berlin taz ■ Dem Chaos folgt Hektik. Nachdem die Bundesregierung und einige Experten zehn Monate konspirativ über der Gesundheitsreform brüteten, soll der Gesetzentwurf nun binnen vier Monaten Bundestag und Bundesrat passieren. Damit es schneller geht, werden zwei identische Gesetzentwürfe parallel in die Kammern eingebracht.

Den einen Entwurf diskutieren heute die Fraktionen von SPD und Union und schicken ihn anschließend in den Bundestag. Am Freitag werden dann alle gewählten Volksvertreter erstmals ihr offizielles Exemplar vom „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ – abgekürzt GKV-WSG – erhalten. „Offizielle Informationen haben wir bisher nur über die Medien bekommen“, sagt Daniel Bahr, FDP-Abgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses. Ende Dezember sollen die Abgeordneten schon über das Gesetz abstimmen, zuvor müssen noch Experten angehört und eventuelle Änderungen eingearbeitet werden. „Die Reform wird durchs Parlament gepeitscht“, so Bahrs Eindruck.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Liste der Änderungswünsche lang wird. Die Parlamentarische Linke der SPD ist unzufrieden mit dem Kompromiss, den die große Koalition in Nachtsitzungen ausgehandelt hat. In der vergangen Woche haben die Parlamentarier um SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles und den Gesundheitsexperten Karl Lauterbach Fraktionschef Peter Struck eine Reihe von Bedingungen überbracht. Erst wenn diese erfüllt sind, wollen sie der Reform zustimmen. Die SPD-Linken fordern etwa, ganz auf Zusatzgebühren zu verzichten. Diese Extraprämien dürfen Krankenkassen ab 2009 von ihren Versicherten verlangen, wenn sie mit den zugewiesenen Mitteln nicht auskommen. „Wir werden darum kämpfen, dass zumindest ALG-II-Empfänger davon ausgenommen werden“, kündigt Lauterbach an.

Der zweite Entwurf wird morgen vom Kabinett beschlossen und dann an den Bundesrat überwiesen. Die Vertreter der Länder geben dazu ihre Stellungnahme ab. Wünschen sie Änderungen, können sie sogenannte Prüfbitten formulieren, die dann im Gesundheitsausschuss beraten werden. Im Februar soll der Bundesrat abstimmen, damit die Reform am 1. April 2007 in Kraft treten kann. ALE