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Archiv-Artikel

in kürze PENSIONIERTER PFARRER Keine Werbungskosten

Ein Pfarrer kann nach seiner Pensionierung nicht mit dem Verweis auf seine lebenslange geistliche Berufung Steuervorteile geltend machen, so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt. Damit wies das Gericht die Klage eines Pfarrers gegen sein Finanzamt ab (Az.: 2 K 1375/05). (dpa)