in kürze PENSIONIERTER PFARRER : Keine Werbungskosten
Ein Pfarrer kann nach seiner Pensionierung nicht mit dem Verweis auf seine lebenslange geistliche Berufung Steuervorteile geltend machen, so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt. Damit wies das Gericht die Klage eines Pfarrers gegen sein Finanzamt ab (Az.: 2 K 1375/05). (dpa)