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Archiv-Artikel

Unrecht-Gut in Kulturgut umgewandelt

Kunsthalle gibt Bild aus der Oppenheimer-Sammlung an rechtmäßige Erben zurück – und kauft es ihnen ordentlich ab

Von bes

An die wahren Erben zurückgegeben und es ihnen für 40.000 Euro abgekauft hat die Bremer Kunsthalle ein Renaissance-Gemälde aus dem Umfeld des Venezianer Meisters Bartolomeo Vivarini. Das gab gestern eine Sprecherin des Museums bekannt.

Tempera und Öl auf Holz, eine Madonna mit Kind, 49 mal 31 Zentimeter groß – ein Gemälde, das auffällig höchstens durch die Farbe des Gewandes ist: Die Gottesmutter hüllt sich in einen rosafarbenen Umhang, mit Brokat reichlich verziert. Und nicht allein ins angestammte Blau.

Durch den Rückkauf verbleibt das Andachtsbild in der Sammlung. Erstmals erworben hatte es die Kunsthalle bei einer Versteigerung im Januar 1935. Paul Graupe hieß der Auktionator. Was er zu Schleuderpreisen unters Volk brachte, war die vom Berliner Kunsthändler-Ehepaar Jakob und Rosa Oppenheimer in Jahrzehnten aufgebaute Sammlung.

Die beiden waren kurz nach Beginn der Nazi-Diktatur ausgewandert. Ihr Besitz wurde beschlagnahmt. 1941 starb Jakob Oppenheimer im Exil in Nizza. Rosa fiel den Deutschen bei der Besetzung Frankreichs in die Hände. Sie wurde 1943 in Auschwitz ermordet.

Ihre Nachkommen aber konnten sich in die USA retten: Zu deren Vertretern habe man „umgehend Kontakt aufgenommen“, so die Kunsthalle. Noch stelle die Finanzierung ein großes Problem dar. Der Kunstverein fühle sich aber „ethisch und im Sinne der Washingtoner Konferenz von 1998 verpflichtet“, den heutigen Wert des Bildes zu erstatten, „obgleich“, wie in der gestern verbreiteten Mitteilung behauptet wird, „die rein rechtliche Durchsetzung des Anspruchs nicht mehr möglich wäre“.

Die 1998 verabredete Charta des Internationalen Museumsverbandes ICOM regelt, dass „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ zurückzugeben sei. Zwar hat sie nicht Gesetzeskraft. Ein zuwider Handeln gegen ihre Bestimmungen empfiehlt sich für ambitionierte Kunsthäuser trotzdem nicht: Besonders die Bewilligung von Leihgaben für Großausstellungen würde erheblich darunter leiden. bes