in kürze HARTZ-PROZESS
: Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist rechtskräftig. Hartz habe keine Revision eingelegt, so das Landgericht Braunschweig. Er war vor gut einer Woche im ersten Prozess um die VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung zu zwei Jahren Bewährung sowie 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. (dpa)