heute in bremen : „Generalverdacht der Scheinehe“
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (IAF) stellt einen Rechtsratgeber für gleichgeschlechtliche Paare vor
taz: Herr Wegner, mit welchen Schwierigkeiten haben binationale Homo-Paare zu kämpfen?
Jörg Wegner, Rechtsanwalt und IAF-Vorstand: Lesbische und schwule Ehewünsche werden oft sehr argwöhnisch behandelt. Oft legen Behörden Kriterien an, die sie bei heterosexuellen Partnerschaftswünschen nicht für nötig halten.
Hat sich mit dem Gesetz zu Lebenspartnerschaften nicht vieles verbessert?
Juristisch ja, in der Praxis gibt es insbesondere für binationale Paare Probleme. Die geraten schnell unter den Generalverdacht einer Scheinehe. Sie stehen in der Beweispflicht für die Ernsthaftigkeit ihres Ehewunsches und ihrer Prägung. Darüber sind viele nicht aufgeklärt. Sie geben aus Behördensicht zu dünne Erklärungen ab und werden dann mit schalen, kurzen Begründungen einfach abgelehnt.
Was ist die Folge?
Die Ehe kommt nicht zustande. Wenn der Aufenthaltsstatus ungeklärt ist, droht Ausweisung. Wenn der eine Partner noch im Ausland lebt, ist die Einreise nicht möglich.
Bleibt nur noch der Gang vors Verwaltungsgericht.
Ja, leider. Denn oft hätte die Behörde vor ihrer Ablehnung einfach weitere Belege einfordern können. Das Gericht ist völlig überlastet, ein Verfahren kann leicht auch mal zwei Jahre verschleppt werden.
Eine lästige Wartezeit?
Nicht nur. In vielen Ländern droht Schwulen und Lesben Verfolgung – auch wenn Deutschland das nicht immer so sieht. Gerade in solchen Ländern haben es die Flüchtlinge oft besonders schwer, die von den Behörden zwingend geforderten Papiere zu bekommen. Deutsche Behörden müssten da viel sensibler sein. INTERVIEW: KEVA