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Archiv-Artikel

Ehrenmann mit schwarzer Weste

Damit hatte er nicht gerechnet: Sichtlich genervt nimmt Klaus Landowsky seine Verurteilung im Bankenprozess hin. Dabei blieb das Gericht mit 16 Monaten Haft auf Bewährung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

DAS URTEIL DES LANDGERICHTS

Das Landgericht setzt ein deutliches Zeichen: Es hat Klaus-Rüdiger Landowsky, den Exchef der Berlin Hyp, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der 64-jährige ehemalige Fraktionsvorsitzende und Strippenzieher der CDU sei der Untreue schuldig. Vier weitere Exvorstände der Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen, sechs Aufsichtsräte, ein weiterer Exvorstand sowie ein Abteilungsleiter wurden freigesprochen. Landowsky hat Revision angekündigt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. TAZ

berichte und kommentar SEITE 2, 5, 10

von RICHARD ROTHER

Nein, das Victory-Zeichen mochte Klaus Landowsky nicht machen. Sichtlich betroffen lauschte der ehemalige Bank- und CDU-Fraktionschef gestern der Urteilsverkündung im großen Saal 700 des Landgerichts. Mal schlug er die Hände vors Gesicht, dann senkte er minutenlang die Augenlider – eine Siegerpose sieht anders aus.

Landowsky hatte stets betont, unschuldig zu sein und für seine Ehre zu kämpfen. Diese ist mit dem Urteil – 16 Monate auf Bewährung – nur noch ein frommer Wunsch. Auch wenn das Gericht mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Sie hatte eine Haftstrafe von drei Jahren verlangt.

Wie sehr Landowsky und der Bankenskandal, der Berlin Milliarden kostet, immer noch die Gemüter erregt, war gestern im und vor dem Gerichtsgebäude zu spüren. Schon eine Stunde vor der Urteilsverkündung hatten einige Demonstranten „Landowsky in den Knast!“ gefordert und einen roten Teppich vor dem Gericht ausgerollt, der zu einer Landowsky-Büste führte. „Klaus Rüdiger Landowsky für seine herausragenden Verdienste um Filz, Korruption und Plünderung der Bevölkerung“ stand darunter. Ein freundlicher Polizist schlug den Demonstranten vor, den roten Teppich längs des Gebäudes zu legen, damit er nicht von Passanten beschmutzt werde. „Den kriegen wir schon wieder sauber“, entgegnete aufgeräumt Peter Grottian, FU-Politologe und Anmelder der Protestkundgebung. Die war auch während der Urteilsverkündung im Hintergrund immer wieder zu vernehmen.

Weniger aufgeräumt ging es drinnen zu. Als Landowsky 20 Minuten vor Beginn gefasst in Richtung Saal marschiert, wird er von Fotografen und Journalisten bedrängt. Noch hat er ein Lächeln für die Presse übrig, obwohl ein Zuschauer aus dem Hintergrund ruft: „Der Rattenexperte kommt.“ Problematisch ist dann die Veranstaltungsorganisation. Vom öffentlichen Andrang offenbar überrascht, hatten die Sicherheitskräfte alle Hände voll zu tun, bis zum Beginn alle Angeklagten und Anwälte in den Saal zu schleusen. Mit reichlich Verzögerung begannen sie dann, Journalisten einzulassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vorsitzende Richter, Josef Hoch, sein Urteil schon verkündet – die nach und nach eintreffende Presse erfuhr dies erst im Anschluss an die mündliche Urteilsbegründung.

Die Begründung aber hat es in sich. Der Richter sprach von „nachträglich umdatierten Unterlagen“, „unbeherrschbaren Risiken“, „gravierenden Pflichtverstößen“. Und: „Die Kreditvergabe war nicht vertretbar.“ Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes könne eine Kreditvergabe, die grundsätzlich mit Risiken behaftet sei, den Straftatbestand der Untreue darstellen, wenn mit ihr gegen interne Regelungen verstoßen worden sei. Für Landowsky hatte der Richter aber auch lobende Worte übrig: „Er hat sich in der Politik um das Wohl der Stadt verdient gemacht.“ Landowsky will Revision gegen das Urteil einlegen.