Sieben Jahre Haft für Augstein-Geiselnehmer

Weil er im Jahr 1980 eine Rentnerin umgebracht hat, wurde ein 48-jähriger Mann gestern in Hamburg verurteilt

Späte Sühne für ein Gewaltverbrechen vor 27 Jahren: Für den Mord an einer Rentnerin im Jahr 1980 hat das Hamburger Landgericht einen 48-jährigen Mann gestern zu sieben Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Die Polizei war nach der erneuten Auswertung einer DNA-Spur vom Tatort erst im vergangenen November auf die Fährte des vorbestraften Mannes gekommen (taz berichtete). „Angesichts der Beweislage ist völlig eindeutig, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte der Vorsitzende Richter.

Der 48-Jährige hatte schon 1990 durch einen Einbruch beim Spiegel-Gründer Rudolf Augstein für Schlagzeilen gesorgt. Dabei nahmen er und ein Komplize Augstein und dessen Frau als Geiseln. Dafür und für einen weiteren Raub saß der Mann bis Ende 1998 neun Jahre im Gefängnis. Anschließend gründete er mit seiner Lebensgefährtin eine Familie und lebte mit ihr und vier Kindern in einem Dorf bei Lüneburg. „Er hat nach seiner Haftentlassung ein wirklich neues Leben begonnen“, begründete der Richter die „maßvolle Strafe“.

Der Mann konnte nach Ansicht des Gerichts glaubhaft machen, sich wegen Alkoholkonsums nicht an den Mord erinnern zu können. Er bestritt die Tat aber nicht, was die Richter als Geständnis sahen. Strafmildernd werteten sie, dass der Mann eventuell betrunken war.

Die Rentnerin war im April 1980 tot in ihrer verwüsteten Wohnung gefunden worden. Der Täter hatte sie mit einer Strumpfhose stranguliert und sich dann an der sterbenden oder schon toten Frau vergangen. Zudem entwendete er umgerechnet 250 Euro. Die Ermittler entdeckten am Tatort Spermaspuren, deren genetischer Code bei einer Überarbeitung des Falls zu dem 48-Jährigen führte. DPA