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Archiv-Artikel

Verlängerung für Niedersachsens Schulstreit

GUTE SCHULEN Für weitere Unterschriften muss das Volksbegehren seinen Gesetzesentwurf ändern

Das Volksbegehren für gute Schulen ist nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom Freitag zwar rechtens. Sein alternativer Gesetzentwurf muss aber in einem wichtigen Punkt nachgebessert werden. Durch einen Vergleich mit dem Kultusministerium bekommen die Initiatoren nun mehr Zeit für ihren Plan, das Turbo-Abitur nach zwölf Jahren wieder abzuschaffen. Ob sie bis Mitte Januar die nötigen 610.000 Unterschriften erreichen, ist aber weiter ungewiss.

„Wir sind zuversichtlich“, sagt Initiator Dieter Galas, ehemals Gesamtschulleiter und Ministerialdirigent im niedersächsischen Kultusministerium. „Ich habe 40 Jahre Schulerfahrung und finde, dass das Land seine Bildungspolitik in wichtigen Punkten nachbessern sollte.“

Die Richter schlugen eine Einigung: Wenn fortan neue Unterschriften-Bögen verwendet werden, in denen eine missverständliche Passage zur Wiedereröffnung besser ausgestatteter Grundschulen nicht mehr vorkommt, dürfen die Initiatoren weiter sammeln.

Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) gab sich in Bückeburg kompromissbereit. Die Landesregierung hatte zunächst darauf gepocht, dass kommunale Schulträger bei Halbtagsschulen auf jeden Fall mitbestimmen müssen. „Unser Ziel war es, eine Formulierungshilfe zu leisten.“ Es habe nie die Absicht gegeben, die Kritiker zu behindern. Man sei mit dem Vergleich sehr zufrieden. Die Regierung akzeptiert außerdem, dass die 250.000 bereits gesammelten Unterschriften gültig bleiben.  (dpa)