: Staatsanwältin verurteilt
Beginen-Prozess endet mit Verwarnung, Freisprüchen und heftiger Kritik des Richters an der Anklägerin
Kaum mehr als nichts ist von der Anklage gegen die ehemaligen Vorstände der Beginenhof-Genossenschaft übriggeblieben: Das Amtsgericht hat gestern Erika R.-N. und Elke S.-P. von den Vorwürfen des Betrugs und Subventionsbetrugs freigesprochen. Unter Strafvorbehalt verwarnt wurden sie wegen Insolvenzverschleppung.
An der hatte allerdings, dem Vorsitzenden Hans Ahlers zufolge, die Bremer Politik erheblichen Anteil. Das Neustädter Wohn-Gewerbe-Projekt von Frauen für Frauen sei im Jahr 2000 „mit viel Schulterklopfen“ auf den Weg gebracht worden, Senatsmitglieder hätten Versprechungen gemacht – bloß keinen Förder-Bescheid erteilt.
„Sie sind nicht gut behandelt worden“, so Ahlers. Die jeweils 90 Tagessätze müssten die beiden Frauen nur zahlen, wenn sie im Laufe von zwei Jahren einen Konkurs verschleppen. Was nicht anzunehmen ist.
Nicht ausschließen mag man indes, dass die Anklagebehörde Rechtsmittel einlegt: Staatsanwältin Janina Heuer schien die Sache persönlich zu nehmen. Der Betrugsverdacht war, so hatte es während der Beweisaufnahme geschienen, schließlich von allen als ausgeräumt betrachtet worden. In ihrem Plädoyer aber erhob Heuer ihn erneut. Ebenso weigerte sie sich hartnäckig,eine von der Verteidigung ausgegrabene Akte zur Kenntnis zu nehmen.
Die Berechnungsgrundlage für den Subventionsantrag, erstellt von einem renommierten Bremer Wirtschaftsprüfer, war fehlerhaft. Die Unterlagen entdeckt hatten Erich Joester und sein Partner Carsten Scheuchzer in den Ordnern der Staatskanzlei – die von der Staatsanwaltschaft während ihrer fünf Jahre währenden Ermittlungen nicht angefordert worden waren.
Schließlich verstieg sich Heuer – laut Ahlers „ohne jeden Grund“ – dazu, eine Zeugin der Falschaussage“ zu bezichtigen: Eine Ausflucht. Ein ungewöhnlich hartes Urteil musste sie sich dafür von Richter Ahlers anhören: „Ihre Antragstellung“, so der Vorsitzende an die Adresse Heuers, „ließ nicht erkennen, dass man sich mit der Beweisaufnahme beschäftigt hätte.“ bes