: Kulturgut in Gefahr
INTERNATIONALE TAGUNG Das Kulturerbe wird zerstört
Zahlen gibt es leider nicht. Aber klar ist, dass Raubgrabungen und der illegale Handel mit Kulturgütern einen immensen, nicht wiedergutzumachenden Schaden am kulturellen Erbe vieler Nationen und Völker anrichten. Nirgendwo ist das Risiko, für die eigene strafbare Handlung belangt zu werden, so gering und die Gewinnspanne so hoch wie beim Handel mit Antikem. Entsprechend boomt der Markt, der in der internationalen Kriminalitätsstatistik gleich hinter dem Waffen- und Drogenhandel folgt. Bürgerkriege wie in Syrien und die instabile Situation in Staaten wie Irak, Afghanistan oder Pakistan befördern diese katastrophale Entwicklung.
Grund genug für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das deutsche Archäologische Institut und den Deutschen Verband für Archäologie, eine internationale Tagung einzuberufen, um die bedrohliche Lage in verschiedenen Regionen der Welt aufzuzeigen und Wege zu einem effektiven Kulturgutschutz zu skizzieren. Die Unterstützung der Tagung durch das Auswärtige Amt und vor allem durch die Beauftragte des Bundesregierung für Kultur und Medien war auch Anlass der Tagung: Denn es steht die Novellierung des seit Jahr und Tag als vollkommen untauglich kritisierten deutschen Kulturgutschutzgesetzes von 2007 an. Um den illegalen Handel zu unterbinden und mögliche Rückführungen zu ermöglichen, soll die Beweislast endlich umgekehrt werden: Nicht der beraubte Staat muss über Inventarlisten nachweisen, dass ihm das Kulturgut ungerechtfertigt entwendet wurde, sondern der Händler beziehungsweise der Käufer müssen eine Exportgenehmigung vor- und eine stimmige Provenienz nachweisen können.
Die Neuerung, mit der sich Monika Grüters unvergängliche Verdienste erwerben wird, kommt verspätet auf den Weg. Längst ist Deutschland als eine der ganz wesentlichen Plattformen des internationalen illegalen Handels mit geschütztem Kulturgut bekannt. Interessant war darum auch von der Konstanzer Staats- und Verwaltungsrechtlerin Sophie Lenski zu hören, warum das so ist, und wie der defizitäre Schutz von illegalem Kulturgut im öffentlichen Recht inzwischen auch auf das Zivilrecht durchschlägt, wo Richter mit Verweis auf das öffentliche Recht beim Handeln mit Raubgut keine Sittenwidrigkeit erkennen können. Sie plädierte für eine generelle Reform des bürgerlichen Gesetzbuches. WBG