: Spender verlieren Deckung
PLEBISZITE Bürgerschafts-Fraktionen und der Verein „Mehr Demokratie“ wollen die Volksgesetzgebung verändern. Finanzierung soll transparenter werden
Das Volksabstimmungsgesetz soll reformiert werden. Alle Bürgerschaftsfraktionen gemeinsam wollen den Senat auffordern, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Damit soll das Volksabstimmungsgesetz zum einen der Verfassung angepasst werden, zum anderen sollen die Erfahrungen mit den bisherigen Plebisziten einfließen. Der Verein „Mehr Demokratie“ ist in die Verhandlungen eingebunden.
Das neue Gesetz soll verhindern, dass eine Volksinitiative verschleiern kann, woher sie ihre Spenden bekommt. Die Initiative gegen die Schulreform „Wir wollen lernen“ hatte das getan, indem sie einen Förderverein aus der Taufe hob. Dessen Zweck war es, „Wir wollen lernen“ zu unterstützen. Alle Spenden an die Initiative kamen über den Förderverein, der als Großspender auftrat. Die dahinter stehenden Einzel-Spender konnten ungenannt bleiben.
Das Gebot der Spendentransparenz sei „durch die Schulreform-Initiative aktiv unterlaufen worden“, sagt Gregor Hackmack von Mehr Demokratie. Die Gesetzesreform solle das in Zukunft verhindern.
Die Reform soll auch früher Klarheit schaffen, ob eine Volksinitiative überhaupt zulässig ist. Der Senat wird in Zukunft gezwungen, eine Initiative, die er für rechtlich bedenklich hält, dem Verfassungsgericht vorzulegen. „Das ist etwas, das die Rechtssicherheit voranbringt“, sagt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.
Die Bürgerschaftsfraktionen ziehen damit die Konsequenzen aus den Erfahrungen auf Bezirksebene. Dort war es des öfteren vorgekommen, dass Bürgerbegehren in einem weit fortgeschrittenen Stadium für unzulässig erklärt wurden, was die InitiatorInnen frustrierte und das Verfahren delegitimierte.
Grundsätzlich soll mit der Reform das Volksabstimmungsgesetz der Verfassung angepasst werden. Ende 2008 hatte die Bürgerschaft sich mit der Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide auf eine Verfassungsänderung geeinigt. Diese Änderung hat sich noch nicht im Volksabstimmungsgesetz niedergeschlagen.
Das laufende Volksbegehren „Unser Hamburg – unser Netz“ müsste laut bisher geltendem Gesetz eine Volksabstimmung bis März 2012 beantragen. Laut Verfassung darf die Abstimmung jedoch auf den Tag der nächsten Bundestagswahl 2013 gelegt werden. Dieser Termin ist für die Initiative günstiger, weil viele ohnehin zur Bundestagswahl gehen und so die Chancen steigen, genügend Menschen für ein gültiges Ergebnis zu mobilisieren. Die Gesetzesänderung solle hier für Einheitlichkeit sorgen, sagt Dressel.
Es sei mit den Parteien vereinbart worden, dass das Gesetz im Konsens reformiert werde, sagt Hackmack. „Bisher konnten wir nicht erkennen, dass jemand damit die Volksgesetzgebung erschweren möchte.“
GERNOT KNÖDLER