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Archiv-Artikel

MARINESOLDATEN Spesen teils absetzbar

Marinesoldaten können ihre Kosten für einen Mehraufwand an Verpflegung steuerlich absetzen. Dabei richtet sich die Höhe der Summe danach, ob sie im Heimathafen liegen, auf hoher See sind oder in einem ausländischen Hafen festgemacht haben. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az: 18 K 638/06 E). (dpa)