piwik no script img

Keine Robe für Horst Mahler

■ Ehrengerichtshof verweigert dem ehemaligen APO–Anwalt und RAF–Mitbegründer Horst Mahler die Wiederzulassung als Rechtsanwalt / Richter folgten dem Antrag des Berliner Justizsenators

Von Plutonia Plarre

Berlin (taz) - Der frühere APO– Anwalt Horst Mahler darf 16 Jahre nach seinem Engagement in der RAF immer noch nicht wieder seinen alten Beruf aufnehmen. Der Berliner Ehrengerichtshof am Kammergericht - eine mit drei Anwälten und und zwei Richtern besetzte Richterinstanz - wies gestern den Antrag Mahlers auf Wiederzulassung als Rechtsanwalt zurück. Der Ehrengerichtshof, der mit seiner Entscheidung dem Antrag des Berliner Justizsenators Scholz folgte, befand, das „Reinhaltungsgebot“ des Anwaltstandes gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung verbiete die Zulassung von Mahler. Seine „vorsätzlich begangenen Straftaten“ unter „Mißachtung des staatlichen Gewaltmonopols bis hin zum Mord“ stellten alle dem Bundesgerichtshof bisher bekannt gewordenen Anträge auf Wiederzulassung „in den Schatten“. So sei beispielsweise ein Hauptsturmführer der SS - er war 1946 wegen seiner Beteiligung an der Deportation und der Ausbeutung von Zwangsarbeitern zu sechseinhalb Jahren verurteilt und vom einem Ehrengerichtshof 1953 wieder als Anwalt zugelassen worden - im Gegensatz zu Mahler in ein Unrechtssystem „verstrickt“ gewesen, dem damals „viele erlegen“ seien. Gerhard Schröders (SPD Op positionsführer Niedersachsen) - er vertritt Mahler seit Ende der siebziger Jahre - hatte das Gericht aufgefordert, sich bei seiner Entscheidung das Beispiel der Gebrüder von Braunmühl vor Augen zu führen. Er meinte damit den Versuch der Kommunikation mit der RAF und die Aufforderung auszusteigen. Die Entscheidung über Mahlers Zulassung könne auch ein Signal für die sein, die an der „Grenze“ seien. Mahlers Name „wird in weiten Kreisen der Bevölkerung auch heute noch mit dem Terrorismus in Verbindung gebracht“, hatte der Vertreter des Senators für Justiz vor dem Gerichts die Ablehung der Wiederzulassung begründet. „Diese Umstände lassen erwarten, daß Mahler von der Allgemeinheit - insbesondere von einem beträchtlichen Teil der Rechtssuchenden und Organen der Rechtspflege“ nicht Vertrauen entgegengebracht werde, daß für die Erfüllung der dem Anwaltstand obliegenden Aufgaben erforderlich sei. Die Entscheidung des Gerichts und der indirekte Hinweis, 20 bis 25 Jahre nach der Tat sei eine Zulassung vielleicht zu erwägen, kommt Schröder zufolge einem lebenslangen Berufsverbot für den heute 51jährigen Mahler gleich. Eine solche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht 1986 für verfassungswidrig erklärt worden. Er wird Beschwerde gegen das Urteil einlegen - Mahler wies darauf hin, daß das Gericht überhaupt keinen Bezug auf die 68iger Geschichte genommen habe. „Verstrickung ist das nicht gewesen“ sagte er ironisch, „nur eben Mandanten–Verprellung“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen