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Gehaltskürzung für DKP–Lehrerin

Oldenburg (taz) - Mit einer „Ermahnung zum Wohlverhalten“ endete gestern ein Berufsverbotsprozeß gegen die 36jährige Sonderschullehrerin Ulrike Marks vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht. Frau Marks wird als Buße dafür, daß sie 1985 für kurze Zeit stellvertende Ortsvorsitzende der DKP Varrel war, für zwei Jahre auf zehn Prozent ihres Lohnes verzichten müssen. Sie wertete das Urteil trotzdem als Erfolg. Die Bezirksregierung Weser–Ems hatte mit der Klage die sofortige Entfernung aus dem Schuldienst erreichen wollen und in der Begründung für dieses Ansinnen Mitgliedschaft in der DKP und Kandidatur für den Oldenburger Stadtrat 1981 angeführt. Das Gericht folgte der Argumentation des Rechtsanwaltes, der für die Kandidatur zum Oldenburger Stadtrat einen „Verbotsirrtum“ geltend machte. Die Übernahme eines Parteiamtes bei der DKP aber, so Richter, sei als Dienstvergehen zu beurteilen. Ob eine der Parteien Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt. hkb

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