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Falle zugeschnappt

■ FDP jetzt auch zur Vermummung bereit

Standfestigkeit in Sachen Rechtsstaat ist ohnehin nur eine Schönwettertugend und ein Werbespruch im Wahlkampf. Wen will es da noch überraschen, daß sich die FDP nur mit einer lahmen Notlüge rechtfertigt, um den Umfall in der Frage des „strafbewehrten Vermummungsverbotes“ zu begründen. Übers gebrochene Rückgrat kann man sich kaum noch empören, wenn vorauseilend schon das Kriechen angesagt wird. Es ist auch nicht einmal ein fauler Kompromiß, um die ebenfalls von der CDU/CSU geforderte Verschärfung des Landfriedensbruch– Paragraphen zu verhindern. In Wahrheit hat die Bürgerkriegspartei obsiegt. Das strafbewehrte Vermummungsverbot ist eine gegenwärtig fast automatisch funktionierende Falle für das materielle Demonstrationsrecht und für die Demonstranten: Da durch das jüngste Verfassungsgerichtsurteil tendenziell alle Fotos und Filme Beweismittel sind, wird das Motiv, sich zu vermummen, geradezu erzwungen. Die, die sich so vor Verfolgung schützen wollen, sind in Zukunft der Strafverfolgung ausgesetzt. Das Demonstrationsrecht wird so zwischen der Alternative des Zu–Hause–Bleibens und der bewaffneten Kämpfe zerrieben. Klaus Hartung

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