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Panne im Hammadi-Prozeß

Frankfurt (taz) - Schon nach einer Dreiviertelstunde brach das Frankfurter Jugendgericht gestern Morgen die Verhandlung gegen den 24jährigen Libanesen Mohamed Ali Hammadi ab und vertagte sie auf kommenden Mittwoch. Ein Jugendgerichtshelfer aus Saarlouis, der als Zeuge geladen war, war aufgrund eines Terminmißverständnisses nicht erschienen.

Hammadi war im Juni 1984 wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung von einer Jugendkammer in Saarbrücken verurteilt worden. Aus diesen Gerichtsunterlagen ist zu entnehmen, daß der jetzt als Flugzeugentführer angeklagte Mann auch dort schon das Geburtsdatum mit dem 13.Juni 1964 angegeben hatte. An diesem Datum waren Zweifel entstanden, als der Fall im Mai dieses Jahres von der 22.Großen Strafkammer an das Jugendgericht abgegeben worden war.

Einen Tag nach seiner Festnahme im Januar 1987 auf dem Rhein-Main-Flughafen gab Hammadi bei der Polizei zu Protokoll, er habe nicht gewußt, daß er den damals bei einer Kontrolle gefundenen Sprengstoff im Gepäck gehabt habe. Er habe gemeint, die Weinflaschen, die er für einen Bekannten transportierte, enthielten Alkohol.

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