Therapie statt Strafe

■ Richter will kein Sozialarbeiter sein / Trotzdem mildes Urteil für HeroinverkäuferInnen

Wegen der Einfuhr von Heroin und dem gewerbsmäßigen Handel mit dem Rauschgift in nicht geringem Umfang hat die Große Strafkammer am Landgericht Bremen eine Frau und zwei Männer zu zweieinhalb Jahren bzw. drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Zwei weitere MittäterInnen erhielten eine Verwarnung wegen Beihilfe. Die Angeklagten hatten das Heroin aus den Niederlanden importiert und zum Teil in Bremen verkauft. Sie deckten damit im wesentlichen ihren eigenen Rauschgiftkonsum (s. taz vom 10.3.). Mit den Urteilen schloß sich die Kammer weitgehend den Anträgen von Oberstaatsanwalt Hübner an.

Der hatte seine Anklage im Laufe des Verfahrens auf das reduziert, was die geständigen Angeklagtenbereits in der ersten Verhandlung ausgesagt hatten. Die VertreterInnen der AngeklagtInnen hatten auf eigene Anträge zur Strafzumessung verzichtet. Rechtsanwalt Wilfried Behrendts Appell an das Gericht: „Hier geht es um den Einzelfall. Nicht Strafe ist gefragt, sondern Hilfe.“

Und wie die aussehen soll, hatten die drei heroinabhängigen Hauptangeklagten bereits am ersten Verhandlungstag dargestellt. Alle drei haben sich für eine Langzeittherapie angemeldet. Diese können sie nun auch bald beginnen, weil die Einzelstrafen unter Anrechnung der bereits abgesessenen Untersuchungshaft unter zwei Jahren liegen. Dies ist Vorraussetzung dafür, daß die Entzugsmaßnahmen an die Stelle der Haft treten können. Behrendt: „In der JVA ist der Zugang zu Rauschgift fast unbegrenzt. Deswegen ist der Wille zu einer Therapie hoch zu schätzen und muß unterstützt werden.“

Richter Bohlmann mochte seine Aufgabe nicht auf die Hilfe für die Angeklagten beschränkt wissen: „Wir sind hier keine Sozialarbeiter“. Trotzdem wollte er mit „erheblichen juristischen Klimmzügen“ die Grundlage für „einen Einstieg in einen grundsätzlichen Lebenswandel“ bei den Angeklagten schaffen. Die Geständnisse und die Rauschgiftsucht der drei Hauptangeklagten, die die wesentliche Triebkraft für die Taten gewesen seien, hätten sich erheblich strafmindernd ausgewirkt.

Rechtsanwalt Horst Wesemann hatte in der Verhandlung die „fehlgeschlagene Drogenpolitik“ scharf kritisiert und die Angeklagten gegen den Vorwurf des Geschäftemachens in Schutz genommen. om