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FAP-Wahlbetrug im Duisburger Aussiedlerheim

Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Wählertäuschung und Urkundenfälschung / Unterschriften für die Wahlzulassung zu den Europawahlen gefälscht / Neuankömmlinge im Übergangsheim getäuscht / Hausdurchsuchungen bei zwei FAP-Vorstandsmitgliedern  ■  Aus Düsseldorf J. Nitschmann

Mit kriminellen Methoden ist die neonazistische „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP) während der vergangenen Wochen in nordrhein-westfälischen Aussiedlerheimen auf Stimmenfang gegangen und hat dort Unterschriften für ihre Zulassung zur Europawahl gesammelt.

Wie der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Jochen Ruhland, am Donnerstag gegenüber der taz bestätigte, hat seine Behörde vorerst gegen zwei Vorstandsmitglieder des FAP-Landesverbandes in Nordrhein -Westfalen ein Strafermittlungsverfahren wegen Wählertäuschung und Urkundenfälschung eingeleitet. Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften hatten mehrere FAP-Mitglieder Anfang April wiederholt ein Duisburger Aussiedlerheim aufgesucht und sich dort als „Mitarbeiter des städtischen Wahlamtes“ ausgegeben. Sie hatten den Aussiedlern Zulassungslisten für die FAP zur kommenden Europawahl vorgelegt und ihnen erklärt, sie müßten sich hier umgehend mit ihrer Unterschrift eintragen, weil sie ansonsten nicht wählen dürften. Die überwiegende Zahl der Neuankömmlinge, die erst vor kurzem in die Bundesrepublik eingereist waren und der deutschen Sprache kaum mächtig sind, ging den Neonazis offenbar auf den Leim und unterschrieb.

Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft von mißtrauisch gewordenen Heimbewohnern alarmiert worden waren, wurden die 3.200 Unterschriften, die die FAP beim Duisburger Wahlamt eingereicht hatte, stichprobenartig überprüft. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft waren mindestens 15 von 40 Namenszügen gefälscht; zum Teil seien sogar Unterschriften von Verstorbenen nachgemacht worden. Darüber hinaus fanden sich auf den FAP-Listen Namen von Bewohnern des Duisburger Übergangsheimes, die nach eigenem Bekunden überhaupt keine Unterschrift geleistet hatten.

Nach den Angaben von Oberstaatsanwalt Ruhland konnten die Ermittler bei der Hausdurchsuchung von zwei FAP -Landesvorstandsmitgliedern in Dortmund und Duisburg umfangreiches Beweismaterial sicherstellen. Das Ermittlungsverfahren wegen Wählertäuschung und Urkundenfälschung soll sich nach taz-Informationen gegen den in der Neonaziszene als „SS-Siggi“ bekannten FAP -Landesvorsitzenden Siegfried Borchart sowie dessen Stellvertreter richten. Borchart hat wegen seiner neonazistischen Aktivitäten in der Vergangenheit bereits mehrjährige Freiheitsstrafen verbüßt.

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