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500 Mark für Tiefflugopfer

■ Oberlandesgericht verurteilt die Bundesrepublik

Ein von Militärjets geplagter Anwohner, der nach viertägigen Tiefflugübungen nachweisbar Gesundheitsschäden erleidet, kann von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld verlangen. Dies folgt aus einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg, das der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs-und Grundeigentümer am Montag in Düsseldorf veröffentlicht hat. (Az.: 6 U 135/89)

Bei einem Manöver hatten im September 1988 britische Jets im Raum Osnabrück Scheinangriffe auf Militärlastwagen geflogen, die nur rund 200 Meter vom Anwesen der Klägerin abgestellt waren. Am vierten Tag der Übungen klagte die Frau über Kopf-und Ohrenschmerzen, Angstgefühle, Weinanfälle, erhöhten Blutdruck und einen beschleunigten Puls.

Das Landgericht Osnabrück

hatte in der Vorinstanz die Ansicht vertreten, ein Schmerzensgeldanspruch könne nur bei einem „Unfall“, der ein „plötzliches Ereignis“ voraussetze, entstehen. Daran fehle es, weil sich die Lärmbelästigungen über mehrere Tage erstreckt hätten. Das OLG war anderer Ansicht: Die psychischen Störungen der Frau am vierten Manövertag seien „Endpunkt einer sich anbahnenden Entwicklung, die in ein plötzliches Ereignis mündet“ und stehe damit einem „Unfall“ gleich. Damit sprach es der Klägerin 500 Mark Schmerzensgeld zu.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in einem ähnlichen Fall die Bundesrepublik ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, als ein Hausbewohner durch einen tieffliegenden Militärjet einen Herzinfarkt erlitten hatte (Az.: 11 U 313/85).

dpa

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