Blockade-Aufruf: Freisprüche

Mainz (taz) -Mit rechtskräftigen Freisprüchen endete der Revisionsprozeß wegen des Aufrufs zur Hasselbach-Blockade gegen vier Angeklagte vor dem Landgericht Mainz. Die Staatsanwaltschaft selbst hatte den Freispruch beantragt, wie ein Sprecher des Landgerichts gestern mitteilte. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten den Aufruf zur Blockade der US-Raketenbasis Hasselbach unterzeichnet und damit „gemeinschaftlich zur Nötigung aufgefordert.“ Die Staatsanwaltschaft kam jedoch nach und nach zu dem Schluß, daß die Namen der Angeklagten ohne deren Einwilligung per Schreibmaschine auf den Aufruf gesetzt wurden.