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Keine Gleichheit für Frauen!

■ Empörung über Beschluß, bei Abtreibungen ein zweigeteiltes Strafrecht einzuführen

Berlin (dpa/taz) - Von „blankem Entsetzen“ bis zum „Schlag ins Gesicht aller Frauen“ reichen die Reaktionen auf den Bonner Beschluß zur Abtreibungsregelung im vereinten Deutschland. Sowohl konservative als auch liberale Staatsrechtler machten im Hinblick auf das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgebot rechtliche Bedenken gegen den „Kompromiß“ von Union und Liberalen geltend. Dieser Kompromiß legt fest, daß Frauen aus der Bundesrepublik bei Abtreibungen in der DDR bestraft werden.

Es sei problematisch, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Helmut Simon, wenn „ein und dieselbe Tat an ein und demselben Tatort“ unterschiedlich behandelt würde. Für eine solche Ungleichbehandlung müßten gewichtige Gründe vorliegen. „Empört“ über die geplante Regelung zeigten sich Westberliner Senatorinnen. Die von der AL gestellte Frauensenatorin Anne Klein bezeichnete die Vereinbarung als für Berlin „lebenspraktisch unhaltbar“, weil sie zu einer unterschiedlichen Behandlung von Bettnachbarinnen in Berliner Kliniken führe.

Unmut über die Bonner Entscheidung regte sich auch in den anderen SPD-geführten Ländern und im CDU-geführten Hessen. Die Frauenministerin im Saarland, Brunhilde Peter, nannte den Beschluß „frauenfeindlich und enttäuschend“. Ihre Kieler Kollegin Gisela Böhrk (SPD) sieht die Gefahr einer „unerträglichen Schnüffelpraxis nach Memminger Methode“. Die hessische Frauenbeauftragte, Staatssekretärin Otti Geschka (CDU), bezeichnete es als „ungut“, wenn im vereinten Deutschland zweierlei Recht gelte. TAGESTHEMA SEITE

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