: Bodengesetz nicht unterschrieben
■ Jaruzelski verhindert Inkrafttreten/ Dürfen Ausländer in Polen Staatsland kaufen?
Warschau (taz) — Ärger hat sich der polnische Staatspräsident Jaruzelski nicht nur mit dem Parlament eingehandelt, weil er sich geweigert hat, das bereits vom Sejm verabschiedete Bodengesetz zu unterzeichnen. Auch die polnische Presse hat sich auf Jaruzelski eingeschossen, allen voran die Regierungszeitung 'Rzeszposzpolita‘: Sie bezeichnete dieses Verhalten als „Signal aus dem Nationalismusmuseum“.
Mit knapper Mehrheit hatte der Sejm vor kurzem beschlossen, daß künftig auch Ausländer mit Genehmigung des Innenministeriums Grund und Boden in Polen erwerben dürfen, der dem Staat oder den Gemeinden gehört. Dagegen waren zahlreiche christlich-nationale Abgeordnete und die Bauernpartei Sturm gelaufen, da dies einen Ausverkauf polnischen Bodens an ausländisches Kapital ermögliche. Erläuterungen von Wohnungsbauminister Paszynski, daß der Kauf von privatem Grund und Boden durch Ausländer nicht verboten sei und mit einem Verkaufsverbot für staatliche Grundstücke nur die Spekulation angeheizt werde, schenkten die Abgeordneten kein Gehör. In einem Brief forderten 70 Parlamentarier der Bauernpartei Jaruzelski auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Jaruzelski verwies am Freitag das Gesetz zurück an den Sejm mit dem Antrag, zusätzlich einzufügen, daß der Innenminister einen jährlichen Rechenschaftsbericht über den Verkauf von Grund und Boden an Ausländer vorlegen müsse.
Die 'Rzeczpospolita‘ bezeichnete dies in einem Leitartikel als „fatales Signal“ für ausländische Investoren, die vergeblich auf ein positives Zeichen gewartet hätten. „Wenn diese Tendenz sich hält, dann werden bald auch die schüchternsten Versuche ausgelöscht werden, durch ausländische Investitionen Technologie und Kapital nach Polen zu transferieren“, heißt es in einem Kommentar. Ein häufiges Problem von gemischten Betrieben, die Boden und Immobilien pachten müssen, besteht zur Zeit nämlich darin, daß die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind. Neu auftauchende Besitzer, deren Grundstücke gemietet wurden, können die Preise in die Höhe schrauben, wenn auf dem Grundstück bereits investiert wurde. Klaus Bachmann
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