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Keine Anklage gegen Todesschützen

München (ap) — Gegen den Polizeibeamten, der letzten Mittwoch in der Münchner Innenstadt einen 26jährigen mutmaßlichen Autodieb erschossen hatte, wird voraussichtlich keine Anklage erhoben werden.

Oberstaatsanwalt Horst Steiner erklärte gestern, der Todesschuß sei nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen „durch eine angenommene Notwehrsituation gerechtfertigt“ gewesen. Zwei Zeugen hätten gänzlich unabhängig voneinander bestätigt, daß der Autodieb bei der Fahrzeugkontrolle mit einer Waffe auf die drei Polizeibeamten gezielt habe.

Daraufhin hätten die Beamten dem Mann zugerufen, er solle die Pistole wegwerfen. Als er dieser Aufforderung nicht gefolgt sei, hätten die beiden bewaffneten Polizisten erst einen Warnschuß abgegeben, bevor sie auf den lediglich mit einer Schreckschußpistole bewaffneten Mann gezielt hätten.

Der Mann war von einem Schuß durch den Rücken ins Herz getroffen worden und noch am Tatort seinen Verletzungen erlegen.

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