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Hochschulgesetz in Sachsen geplant

Dresden (taz) — Dem sächsischen Landtag wird demnächst ein Hochschulerneuerungsgesetz vorgelegt. Damit werde, wie Wissenschaftsminister Meyer vor dem Rektoratskollegium der Universität Leipzig erklärte, die Grundlage dafür geschaffen, „daß alle Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter den Kriterien persönlicher Integrität und fachlicher Kompetenz genügen“. Meyer wiederholte noch einmal seine Zusagen aus dem Gespräch mit Universitätsvertretern vom 29.Dezember. Jedem Studenten werde ermöglicht, sein berufliches Ziel zu erreichen. Sollten sich „zur Erhöhung der gesamtdeutschen Akzeptanz der Abschlüsse Verlängerungen der Studienzeit erforderlich machen, so verlängert sich auch die Zeit der Ausbildungsförderung“. Das gelte auch für ausländische Studierende. Hochschulmitarbeiter werden auf die Warteschleife gesetzt.

Meyer will für die neuzuschaffenden Einrichtungen Gründungsdekane und Gründungskommissionen berufen. Vorschläge wissenschaftlicher Gremien und der Interessenvertretungen werden „berücksichtigt“. In der Regel sollen sieben Hochschullehrer, drei Vertreter der wissenscha Mitarbeiter und drei Studentenvertreter in einer Kommission sitzen. Detlev Krell

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