: Deutsche im Ausland
Deutsche gelten auf der ganzen Welt als fleißig und geschäftstüchtig. Selbst wenn sie sich im Ausland niederlassen, sind sie bemüht, diesem Ruf gerecht zu werden. So zeigte zum Beispiel ein deutsches Ehepaar im oberelsässischen Wolfgantzen bei Colmar, was man aus einer kleinen Mietwohnung alles herausholen kann. Sie gaben in diversen Sex- und Kontaktmagazinen Kleinanzeigen auf und boten die Dienste von zwei Huren an. Als Kunden im kleinen Freudenhaus im Elsaß waren allerdings nur Deutsche und Schweizer erwünscht. Seit März stand der Mietpuff unter Beobachtung der französischen Polizei, letzten Freitag wurden die beiden verhaftet.
Ebenfalls festgenommen wurde im brasilianischen Sao Paulo der „König der Nacht“ — natürlich auch ein Deutscher. Die Anklage enthält unter anderem die Punkte Betrug, Mädchenhandel, Schmuggel und Urkundenfälschung. Der Mann, der aus der Nähe von Weimar stammt, hatte in Sao Paulo unter falschem Namen mehrere Restaurants und Nachtclubs gekauft, während Interpol in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich und der Schweiz nach ihm fahndete. Der Mann ist steinreich. Er soll über eine Summe von 200 Millionen Dollar verfügen, deren Herkunft unklar ist.
Leider wird der geschäftstüchtige Ruf immer wieder von pingeligen deutschen Urlaubern versaut. Mit einer Portion Pommes frites, die einem deutschen Touristen auf Island entschieden zu mager ausfiel, mußten sich sogar die hiesigen Strafverfolgungsbehörden, vom Bundeskriminalamt bis hinauf zum hessischen Generalstaatsanwalt, beschäftigen. Der Mann aus Frankfurt meldete dem BKA mit vier Jahren Verspätung das ungeheuerliche Verbrechen. Er sei auf Island um eine nicht näher genannte Zahl von Fritten betrogen worden, behauptete er. Außerdem habe man ihn bei der Rechnung übers Ohr gehauen und auch noch eine überteuerte Briefmarke verkauft. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, konnte aber in allen drei Fällen keine Betrugsabsicht nachweisen. Der Island-Fahrer war nicht zufrieden, er legte Beschwerde beim hessischen Generalstaatsanwalt ein, allerdings auch ohne Erfolg. Abgesehen davon, daß „weitere Ermittlungen auf Island unverhältnismäßig wären“, schrieb der Generalstaatsanwalt dem nervenden Touristen, sei juristisch zu bedenken, „daß es kaum objektive Kriterien für die genaue Menge der zu einer Hauptmahlzeit gehörenden Pommes frites“ gäbe. Karl Wegmann
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