MIT POLENS REFORMEN AUF DU UND DU: Investieren leicht gemacht
Sejm verabschiedete neues Joint-venture-Gesetz ■ Aus Warschau Klaus Bachmann
Polens Parlament, der Sejm, hat am Wochenende ein neues Joint-venture-Gesetz verabschiedet, das ausländischen UnternehmerInnen das Investieren schmackhafter machen soll. Künftig müssen Ausländer nur noch in Ausnahmefällen ihr Gewerbe in Polen genehmigen lassen. Für Auslandsbetriebe wird die bisher mindestens dreijährige Steuerbefreiung der Gewinne abgeschafft, dafür kann nun auch der im Inland erwirtschaftete Gewinn zu 100 Prozent ins Ausland mitgenommen werden.
Joint-venture-Betriebe werden sich nun auch aktiv an der Privatisierung staatlicher Unternehmen in Polen beteiligen können. Wer Gewinnanteile in den Erwerb von Aktien privatisierter Staatsbetriebe investiert, muß diese nicht versteuern. Bisher war für eine solche Beteiligung in jedem Einzelfall eine Genehmigung der Agentur für Auslandsinvestitionen erforderlich, Steuererleichterungen gab es dafür keine. Die Änderungen sollen vor allem das in Polen investierte Auslandskapital erhöhen. Im letzten Jahr erhöhte sich zwar die Zahl der Joint-venture-Betriebe auf knapp 3.000. Doch die Summe des investierten Kapitals liegt mit 500 Millionen Dollar weit unter den Erwartungen.
Die Änderungen werden von Investoren überwiegend besser beurteilt als das bisherige Gesetz, doch seien sie immer noch unzureichend. Der Vorsitzende der Warschauer Handelskammer für ausländische Investoren, Andrzej Lewandowski, forderte etwa, Joint- ventures die Aufnahme von Auslandskrediten zu ermöglichen. Das derzeitige Devisengesetz steht dem noch entgegen, die Aufnahme von Zloty-Krediten ist aber durch die Inflation und zweistellige Zinssätze monatlich eine teure Angelegenheit.
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