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Fortsetzung im Prostitutionsprozeß

Frankfurt/Main (taz) — Der Prozeß gegen den 50jährigen Argentinier Carlos C., der wegen Zuhälterei, Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung vor dem Frankfurter Amtsgericht angeklagt war, hat eine überraschende Wendung genommen. Da die Zeugin berichtete, daß sie bereits im August 1990, vor ihrem 18. Geburtstag, in einem Bordell in der Frankfurter Bahnhofsgegend von dem Zuhälter zur Prostitution gezwungen worden sei, entschied die Staatsanwältin, die Anklage zu erweitern. Der Antrag der Anwältin der Zeugin und Nebenklägerin Gabriela V. auf Verweisung an das Landgericht wegen einer zu erwartenden höheren Strafe, der gestern noch abgelehnt wurde, wird von der Staatsanwaltschaft nun nochmals geprüft.

Es ist anzunehmen, daß zudem das große Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozeß den überraschenden Meinungswandel des Gerichts, das Delikt des Menschenhandels nun doch nicht als Kavaliersdelikt herunterzuspielen, bewirkt hat. Nicht nur die „AG gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ (agisra) und „Huren wehren sich gemeinsam“ (HWG) waren zur Prozeßbeobachtung erschienen. Auch auf politischer Ebene gibt es mittlerweile Initiativen.

Die Frankfurter Frauendezernentin Margarete Nimsch hat den Entschluß der jungen Argentinierin, gegen ihren Zuhälter auszusagen, als „mutig“ bezeichnet. Sie will sich dafür einsetzen, daß Gabriela V. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der BRD erhält. Eine solche Lösung könne nach Meinung der Stadträtin nur zur Sicherheit in der Stadt Frankfurt beitragen, da dadurch auch andere Frauen ermutigt würden, gegen ihre Zuhälter auszusagen. Gitta Düperthal

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