Rechnungshof rügt CDU-Fraktion

■ SPD, Grüne und FDP sollen Opposition zur Offenlegung der Bücher zwingen

Steter Tropfen höhlt den Stein. Diesem Motto folgend hat der Rechnungshof in seinem Jahresbericht deutliche Kritik an der CDU-Fraktion geübt. Wie berichtet, weigert sich die CDU-Fraktion hartnäckig und anhaltend, ihren Umgang mit öffentlichen Geldern von dem Gremium prüfen zu lassen.

Dabei ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1989 bundesweit unstrittig, daß auch Fraktionen ihren Umgang mit den ihnen zustehenden öffentlichen Geldern vom Rechnungshof überprüfen lassen müssen. Nachdem der Bremer Rechnungshof den Bürgerschaftsfraktionen das Jahr 1990 für die Beseitigung möglicher Mängel zubilligte, ist Rechnungshofpräsident Hartwig Meyer-Arndt jetzt hartnäckig bemüht, die CDU- Fraktion zum Einlenken zu bewegen.

Da die Möglichkeiten, die CDU mit gutem Zureden zu überzeugen, bislang ohne Ergebnis geblieben sind, hofft der Rechnunghof jetzt auf die Hilfe der anderen Fraktionen: „Der Rechnungshof bittet die Bremische Bürgerschaft, seinem gesetzlichen Prüfungsrecht und seiner Entscheidung, die Fraktionsmittel 1991 aller Fraktionen zu prüfen, Geltung zu verschaffen“, heißt es in dem Jahresbericht.

Doch dazu müßten die Ampelfraktionen die Bereitschaft zeigen, die Oppositionsfraktion vorzuführen. Möglichkeiten gäbe es mehrere. Das weichste Mittel: Die Bürgerschaft könnte in einem Entschließungsantrag die CDU auffordern, sich endlich gesetzeskonform zu verhalten.

Die härtere Methode: Mindestens 20 Abgeordnete könnten den Staatsgerichtshof anrufen, damit der per Urteil die CDU zu anderem Verhalten zwingt. Für die brutalste Methode müßte der Präsident der Bremischen Bürgerschaft Konfliktbereitschaft zeigen: Dieter Klink könnte veranlassen, daß die Zahlungen an die CDU- Fraktion eingestellt werden. Dies wäre ein Schritt, der die CDU zum sofortigen Einlenken oder ihrerseits zu einer Klage gegen die Bürgerschaft veranlassen würde.

Mit welch schlechtem Gewissen die CDU-Fraktion offensichtlich in ihrem Haus Am Wall sitzt, zeigt sich an einer Geschichte am Rande. Die Opposition verlangt bisher, daß vor einer Prüfung „einheitliche Kriterien zur Bewirtschaftung von Fraktionsgeldern“ verabschiedet werden. Dazu hat sie inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Doch selbst das Angebot des Rechnungshofes, bei der Prüfung so zu verfahren, als wenn der CDU-Antrag verabschiedet wäre, überzeugte die Fraktion nicht.

hbk