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Bürokraten stoppen bosnische Flüchtlinge

330 der 362 Ex-Gefangenen aus Bosnien, deren Aufnahme Deutschland zugesagt hat, mußten in den letzten Tagen erst einmal nach Ungarn und in die Schweiz gebracht werden  ■ Aus Genf Andreas Zumach

Weil Bundesregierung und Bundesländer die von internationalen humanitären Organisationen dringend erbetene Aufnahme von 362 Insassen bosnischer Gefangenenlager mit Verwandten in Deutschland seit nunmehr über vier Wochen verzögern, mußten 330 der von Hunger- und Kältetod bedrohten Menschen vom UNO- Flüchtlingshochkommissariat in den letzten drei Tagen zunächst einmal in andere Staaten gebracht werden: 187 nach Ungarn und 153 in die Schweiz.

Auf die zahlreichen Appelle zur Aufnahme von Flüchtlingen hatte Bonn nicht reagiert. Daraufhin legte das UNHCR der Bundesregierung in der zweiten Oktoberhälfte eine Namensliste der 362 Ex-Gefangenen vor mit der Bitte, wenigstens diese Menschen mit Verwandten in der Bundesrepublik aufzunehmen. Außenminister Klaus Kinkel und Innenminister Seiters gaben eine pauschale Zusage. Inzwischen versprach Kinkel sogar die Aufnahme von insgesamt 1.000 Personen. Doch auf die Erteilung der Visa (Bedingung für die Durchreise durch Kroatien) wartete das UNHCR, das die 362 Menschen nach Kinkels Zusage in das Transitlager Karlovace verlegte, vergebens. Nach dem in Paragraph 32 Ausländergesetz festgelegten Verfahren bat Bundesinnenminister Seiters in einem Schreiben vom 30. Oktober seine Kollegen in den 16 Bundesländern, bis zum 5. November die Aufnahme entsprechend der festgelegten prozentualen Länderquoten zuzusagen. Gestern, zweieinhalb Wochen nach diesem Datum, wartete das Bundesinnenministerium aber immer noch auf die Zusage aus Bayern. Einige Länder, wie z.B. das Saarland, signalisierten jedoch Aufnahmebereitschaft auch über ihre Prozentquote hinaus, damit die 362 Menschen so schnell wie möglich in die Bundesrepublik gelangen könnten.

Doch Bonn erteilte dem UNHCR immer noch kein grünes Licht, nicht einmal für den Teil der 362 Menschen, für den bereits Aufnahmezusagen der Bundesländer vorliegen. Auch verzichtete die Bundesregierung bislang auf die in Paragraph 33 des Ausländergesetzes vorgesehene Möglichkeit, „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder wenn die politischen Interessen des Bundes dies erfordern“ eine Aufnahme auch ohne vorheriges Einvernehmen mit den Ländern zu gewähren.

Weil in dem nur 1.500 Menschen fassenden Transitlager Karlovave mehrere hundert Menschen untergebracht werden müssen, die in den letzten Tagen aus dem serbisch kontrollierten Gefangenenlager Manjaca bei Banja Luka freigelassen wurden, sah sich das UNHCR schließlich gezwungen, Ungarn und die Schweiz um die vorübergehende Beherbergung der 362 Menschen zu bitten.

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