■ Kurz und fündig: Krebsregister
Bonn (dpa) – Das lange umstrittene Krebsregistergesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Danach müssen die Länder innerhalb von fünf Jahren flächendeckende Krebsregister einrichten. Mit dem neuen Gesetz wird das seit Jahren bestehende gemeinsame Krebsregister der neuen Länder und Berlins ebenso weitergeführt wie schon vorhandene Teilregister in einigen alten Ländern. Ärzte müssen ihre Patienten über die Meldung an ein Krebsregister informieren. Der Patient hat jederzeit das Recht auf Löschung der gespeicherten Daten.
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