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Mit der Fehlbelegung auf Du und DuGhettos verhindern

■ Besserverdiener dürfen sozial wohnen

Anfang 1996 können auch Besserverdienende offiziell eine Sozialwohnung beziehen, dann wird in Bremen die Einkommensgrenze für den Bezug einer geförderten Mietwohnung um 30 Prozent erhöht. Damit reagiert Bremen ein Jahr früher als vorgeschrieben auf das neue bundesweite Wohnungsbauförderungsgesetz. „Jetzt können wir die oft befürchtete Ghettoisierung in Siedlungen des sozialen Wohnungsbaus verhindern“, sagt Rainer Imholze, Sprecher der Bausenatorin.

Was aber wird aus der Fehlbelegungsabgabe, wenn jetzt mehr Besserverdienende sozial wohnen dürfen? Fehlbelegungsabgabe haben diejenigen zu zahlen, die einst ganz legal eine der 70.000 Sozialwohnungen in Bremen bekommen haben, über die Jahre jedoch vermögender geworden sind. „Wir können die ja nicht rausschmeißen“, meint Rainer Imholze trocken. Alle vier Jahre mußten bislang die MieterInnen von Sozialwohnungen ihren Verdienst angeben – jetzt ist wieder total offen, wer wieviel Fehlbelegungsabgabe zu leisten hat.

Da es in Bremen keinen Mietpreisspiegel gibt, werde nun jeder „Besserverdiener-Fall“ einzeln geprüft. Bezahlt jemand in der Vahr sechs Mark pro qm in einer Sozialwohnung, wird auf die Vergleichsmiete im Stadtviertel (acht Mark zum Beispiel) aufgestockt. „Niemand wird übervorteilt werden, und die Fehlbelegungsabgabe wird insgesamt auch nicht runtergehen“, betont Rainer Imholze, die große Grauzone leugnet er jedoch nicht. Bislang wurden über die Abgabe etwa 100 Millionen Mark jährlich in den sozialen Wohnungsbau umgeleitet. sip

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