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Verkehrsminister zurück zum Start

■ Der Europäische Gerichtshof kassiert die LKW-Vignette / Europaparlamentarier fordern höhere Straßengebühren

Brüssel (taz) – Neue Chancen für alte Vorschläge des Europaparlaments, die an den Verkehrsministern der EU gescheitert waren: „Der Transport auf der Straße muß in jedem Fall teurer werden“, freut sich der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europaparlament, der Sozialdemokrat Günter Lüttge. Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof die seit dem ersten Januar geltende EU-Regelung über die Straßenbenutzungsgebühr für LKWs für ungültig erklärt.

Seit Anfang des Jahres zahlen alle Lastwagen, die in oder durch Deutschland, Belgien, Luxemburg, Dänemark und die Niederlande fahren, 2.300 Mark jährlich für eine Straßenbenutzungs-Vignette. Im Gegenzug haben diese fünf Länder ihre LKW-Steuern drastisch gesenkt. Deutsche Spediteure zahlen einschließlich Vignette nur noch 7.300 Mark statt 10.500 Mark. Die Regelung war auf Druck des deutschen Verkehrsministers Wissmann zustande gekommen, der deutschen Spediteuren bessere Wettbewerbschancen einräumen wollte.

Die Luxemburger Richter haben die Vignetten-Lösung nun auf Antrag des Europäischen Parlaments gekippt, weil die Abgeordneten nicht ausreichend beteiligt waren. Denn als sich das Parlament mit dem Entwurf befaßte, sah er noch ganz anders aus. Der Ministerrat baute so viele Sonderregelungen ein, daß er nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs noch einmal dem Parlament hätte vorgelegt werden müssen. Neben griechischen und portugiesischen Brummis brauchen auch die aus Frankreich, Italien und Spanien nur die geringere Vignetten-Gebühr zu bezahlen. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, außer daß diese Länder sonst nicht zugestimmt hätten.

Nach dem Luxemburger Urteil muß die Europäische Union jetzt zurück an den Start und das Gesetzgebungsverfahren von vorne anfangen. Die Vignetten-Gebühr bleibt solange in Kraft. Im Europäischen Parlament hoffen nun viele, daß ihre Vorschläge diesmal stärker berücksichtigt werden. Dazu zählt auch das sogenannte Territorialprinzip, wonach statt einer Pauschalsumme für das gesamte Straßennetz die tatsächlich benutzten Strecken bezahlt werden. So sollten die Gebühren für Straßen, die durch Naturschutzgebiete führen, höher sein als für Routen durch Industrieregionen. Dafür seien keine Mautstellen nötig, sagt Günter Lüttge, Verkehrsexperten hätten längst satellitengestützte Überwachungssysteme entwickelt, die eine differenzierte Gebührenberechnung ermöglichten. „Wir werden keiner Regelung zustimmen“, sagt Lüttge voraus, „die den Transport auf der Straße billiger statt teurer macht.“ Der Kostenvorteil gegenüber der Schiene müsse aufgehoben werden. Alois Berger

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