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Rechtswidrig menschlich

■ Lübecker CDU: Ersatzpässe für Angehörige der Brandopfer rechtswidrig

Lübeck (taz) – Drei Tage nach der Trauerfeier für die Opfer des Brands in einem Asylbewerberheim in Lübeck hat sich Bürgermeister Michael Bouteiller (SPD) vom Innenministerium seines Landes in Kiel den Vorwurf eingehandelt, rechtswidrig gehandelt zu haben. Die Lübecker CDU will sogar prüfen lassen, ob sich ihr politischer Gegner der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Hintergrund: Bouteiller hatte den Angehörigen der zehn Toten versprochen, freies Geleit in die Bundesrepublik zurück zu bekommen, wenn sie ihre toten Familienangehörigen in ihre Heimatländer zurückgebracht haben.

Doch Jean-Daniel Makudila, der bei dem Brand seine Frau und fünf Kinder verlor, wollte der mündlichen Zusage der zairischen Botschaft, sein Herkunftsland von Kinshasa aus wieder verlassen zu dürfen, nicht trauen. Bouteiller stellte ihm und der Mutter eines Opfers aus dem Libanon am Dienstag nach der Trauerfeier eine Art Paßersatz aus. Hartmut Wegener vom Kieler Innenministerium forderte ihn daraufhin auf, die Reisedokumente wieder einzuziehen, da es sich um einen im Asylgesetz nicht vorgesehenen Fall handele. Dem gab der Bürgermeister recht: „In der Tat sind solche Fälle im Asylrecht nicht vorgesehen. Deshalb habe ich mich mit meiner Handlungsweise auf das Grundgesetz und dort vor allem auf den Artikel mit der Würde des Menschen bezogen.“ Beide Ersatzpässe würden sofort wieder kassiert, wenn deren Träger wieder sicher in Deutschland sind.

Im Bonner Innenministerium teilte man gestern die Aufgeregtheiten um Bouteillers unbürokratisches Vorgehen nicht. Und das Außenministerium sekundierte, daß ein Passierschein kaum ausgereicht hätte, die zairischen Behörden davon abzuhalten, den regimekritischen Makudila womöglich im Land zu behalten. „Ich halte mein Verhalten für richtig“, sagte Bouteiller gestern. Er hält den Streit für Wahlkampfgeschepper: „Alle im Land haben Angst, als ausländerfreundlich zu gelten.“ Jan Feddersen

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