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Studieren mit DoppelpaßVerhagelte Statistik

■ Weil „Bildungsinländer“ Deutsche werden: Regierung muß um echte Ausländer werben

Köln (taz) – Die neue doppelte Staatsbürgerschaft wird die Zusammensetzung der Studierendenschaft verändern. 158.000 Studierende mit einem ausländischen Paß besuchen deutsche Hochschulen. Das sind etwa 8,5 Prozent der 1,8 Millionen Studiosi insgesamt. Für die Veränderung werden die sogenannten „Bildungsinländer“ sorgen, weil sie Pässe beantragen und fortan echte Inländer sein werden.

Im Bildungsministerium (BMBF) heißen „Bildungsinländer“ jene Studierenden, die zwar keinen deutschen Paß besitzen, aber in Deutschland zur Schule gegangen und häufig auch hier geboren sind. Ihr Anteil an der Studierendenschaft beträgt laut einer Erhebung des BMBF 2,8 Prozent. Die Frage ist: Wie viele von ihnen werden den Paß beantragen?

In Deutschland studierten beispielsweise 1997 über 20.000 türkische Staatsbürger und knapp 10.000 Griechen. Bei diesen „klassischen“ Einwanderungsgruppen ist von einer hohen Quote von Bildungsinländern auszugehen. Sie werden wahrscheinlich die meisten Einbürgerungsanträge stellen – und mit der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft können sie selbstverständlich nicht mehr unter der Rubrik „ausländische Studierende“ geführt werden.

Der Anteil der Ausländer an deutschen Unis wird durch den Doppelpaß merklich sinken, im Idealfall um den gesamten dreiprozentigen Anteil der Bildungsinländer. Für die Bundesregierung hieße das: Sie müßte die Bemühungen verstärken, ihr ausdrückliches Politikziel zu erreichen – nämlich den Studienstandort für Studierende aus aller Welt attraktiv zu machen. Auf deutsch: Sie müßte endlich richtige ausländische Studierende anwerben.

Im Bildungsministerium erwartet man sich indes von Einführung des Doppelpasses nur „geringe Auswirkungen“ auf die Zusammensetzung der Studierenden. Die Ausgabe der deutschen Pässe werde sich vermutlich „erheblich verzögern“, hieß es. Die Zahl der statistischen „Bildungsinländer“ werde folglich nur langsam abnehmen.

Weder das Innenministerium noch das Statistische Bundesamt wollten Schätzungen dazu abgeben, wie viele „Ausländer“ bereits in der Warteschlange stehen, um neue Staatsbürger zu werden. Auch die Stadtverwaltung Bonn wollte keine Schätzung abgeben. Dies sei erst möglich, wenn die Rechtsverordnungen für das gerade verabschiedete neue Staatsbürgerschaftsrecht formuliert sind. Sebastian Sedlmayr

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