: Klonen einfacher
US-Regierung kündigt neue Regeln für Genexperimente mit Embryonen in ihrem Land an. Pläne sind nicht ganz so weitgehend wie in Großbritannien
BERLIN taz ■ Die Clinton-Regierung in Washington will die Hürden für Experimente mit menschlichen Embryozellen niedriger setzen. Für gestern war die Verkündung der veränderten Regeln avisiert. Zum ersten Mal dürfen dann Versuche mit geklonten menschlichen Embryozellen auch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Solches Klonen war in den USA im Gegensatz zu Europa bisher nicht grundsätzlich verboten, durfte aber nur mit privaten Mitteln betrieben werden.
Die Regeln legen genau fest, wie öffentlich geförderte Forscher an die so genannten Stammzellen der Embryonen gelangen dürfen: Nur tiefgefrorene Embryos, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung überzählig sind und für die Vernichtung vorgesehen waren, kommen laut einem Bericht der Washington Post in Betracht. Etwas scheinheilig klingt die Bedingung, dass Embryos nur von privaten, nicht von öffentlichen Instituten getötet werden dürfen.
Zahlungen an Embryo-Spenderinnen sind verboten. Damit soll unterbunden werden, dass sich Frauen nur deshalb künstlich befruchten lassen, um anschließend die embryonalen Stammzellen zu verkaufen – zum Beispiel für die Behandlung eines genetisch sehr ähnlichen Verwandten.
Patientengruppen in den USA begrüßten die neue Regelung. Sie hoffen auf Heilung oder zumindest Linderung bisher schwierig oder nicht behandelbarer Krankheiten wie Parkinson, Diabetes bei Kindern oder Alzheimer. Bisher hat das Klonen jedoch noch zu keiner erfolgreichen Behandlung geführt.
Vor genau einer Woche hatte eine britische Regierungskommission sich für die Genehmigung des therapeutischen Klonens ausgesprochen. Premier Tony Blair will im Herbst dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Seine Regierung hatte damit weltweit als erste verkündet, auch die medizinische Behandlung von Menschen mit dieser Technik genehmigen zu wollen. Das Klonen ganzer Menschen soll aber in Großbritannien weiterhin strikt verboten bleiben. Die neue Technik soll die Herstellung von Organen, Haut oder Nervenzellen zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Das funktioniert bislang nur mit Stammzellen eines Embryos.
In Deutschland stieß dieser Vorstoß auf viel Kritik. Hier ist das therapeutische Klonen, bei dem ja menschliche Embryonen „verbraucht“ beziehungsweise getötet würden, nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. In der Bundesregierung wird schon länger dessen Änderung in Bezug auf Diagnose an Embryonen diskutiert. Forscher und Biotechnikverbände fordern eine Erlaubnis des Klonens auch in Deutschland. REM/URB
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