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■ Falschparken und Geld sparen

Bewusste Falschparker sollten sich moderner Kommunikationstechnik – dem Handy – nicht verschließen, zumindest könnten sich die Anschaffungskosten schnell durch gesparte Abschleppkosten amortisiert haben. Denn wer via Handy für die Polizei erreichbar ist und schnell sein Auto beiseite fahren kann, darf nicht abgeschleppt werden, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht. Ein vorsätzlicher Falschparker hatte seinen PKW vor eine abgesenkte Bordsteinkante eines Fußgängerüberwegs gestellt und gut sichtbar die Nachhricht angebracht. „Bei Störung bitte ... anrufen, komme sofort.“ Doch einen Polizisten interessierte das nicht, er holte kurzerhand den Abschleppdienst, der das Auto nach 20 Minuten abholte. Gegen die Abschleppkosten von 180 Mark klagte der Halter nun erfolgreich. Denn das Gericht sieht in dem Abschleppvorgang die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Ein Anruf, und das Wegfahren wäre für den Autofahrer weniger oder gar nicht „belastend“ gewesen, zum anderen hätte diese „geeignetere Maßnahme“ schneller zum Erfolg geführt. kva

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