: Arbeitsrecht und Kirche
betr.: „Christentarif in Klinik“, taz vom 5.1.06
Gerade weil die Berichterstattung der taz in der Regel sorgfältig erfolgt, fallen Ungenauigkeiten um so mehr auf: Das Essener Alfried-Krupp-Krankenhaus unterliegt beim Übergang zum Diakonischen Werk dem kirchlichen Arbeitsrecht. Dieses kennt nicht die Mitgliedervertretung, sondern die Mitarbeitervertretung. Das geringere Mitspracherecht der Mitarbeitervertretung muss nicht befürchtet werden. Die Arbeitskonflikte können nach wie vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden, nachdem eine interne Schiedsstelle tätig geworden ist. Dass die tendenziös ist, muss man nicht befürchten.FRIEDRICH HALFMANN, Haltern