Arbeitsmarkt bleibt dicht für Osteuropäer: Deutscher Jobmarkt blockiert
Der Arbeitsmarkt wird hierzulande erst 2011 für Osteuropäer geöffnet. Union und SPD sind sich einig. Mit der Blockade des Arbeitsmarkts sinken allerdings auch die Chancen für Mindeslöhne.
BERLIN taz Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt weiter dicht für Kräfte aus Osteuropa. Die große Koalition will den Zugang zum deutschen Jobmarkt für Bürger aus den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten für zwei weitere Jahre blockieren. Damit käme die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht schon wie ursprünglich vorgesehen im Jahre 2009, sondern erst im Jahre 2011, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Aussage des CDU-Präsidiumsmitglieds Karl-Josef Laumann. Dieser sagte, eine Öffnung des Arbeitsmarkts vor 2011 könne sich Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht vorstellen. Bereits vor zwei Monaten hatte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gefordert, die Freizügigkeit für Osteuropäer länger auszusetzen. Die Beschränkung für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten läuft im kommenden Jahr aus. Deutschland kann bei der EU jedoch eine zweijährige Verlängerung beantragen.
Scholz hatte die Blockade des Jobmarkts damit begründet, dass es hierzulande immer noch über drei Millionen Arbeitslose gebe. "Daher werden wir die Freizügigkeit in der EU nur Schritt für Schritt herstellen können."
Mit der Blockade des Arbeitsmarkts sinken allerdings auch die Chancen dafür, dass mehr Branchen hierzulande Mindestlöhne vereinbaren. Ein politisches Argument für diese Mindestlöhne lautet nämlich, damit könne man Billigkonkurrenz aus Osteuropa abwehren. Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz würden auch für zugewanderte ArbeitnehmerInnen gelten. Eine Entsendeproblematik werde es vor 2011 nun aber nicht geben, erklärte Laumann. Die Mindestlohndebatte müsse man noch einmal führen, wenn die Grenzen geöffnet werden. Zuletzt waren Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz in der Zeitarbeitsbranche im Gespräch. Dagegen wehrt sich der mittelständische Arbeitgeberverband AMP.
Arbeitsmigranten aus den osteuropäischen EU-Ländern können derzeit nur im Rahmen der sogenannten Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer nach Deutschland kommen. Diese zog viele selbstständige Handwerker aus Osteuropa an. Arbeitnehmer aus Osteuropa hingegen dürfen in der Regel nicht in hiesigen Firmen angestellt werden. Eine Ausnahme bilden Ingenieure aus osteuropäischen EU-Ländern, für die kaum noch Beschränkungen gelten.
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