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Archiv-Artikel

in kürze GEKÜRZT Arbeitslosengeld

Wer seinen Job verliert, muss sich bis zum fünften Werktag danach als arbeitssuchend melden. Das Sozialgericht Dortmund hob damit den Bescheid der Arbeitsagentur Soest im Fall einer 37-jährigen Angestellten auf. Die Behörde hatte der Frau das Arbeitslosengeld gekürzt, weil die Versicherte sich nicht unverzüglich gemeldet hatte.