in kürze GEKÜRZT : Arbeitslosengeld
Wer seinen Job verliert, muss sich bis zum fünften Werktag danach als arbeitssuchend melden. Das Sozialgericht Dortmund hob damit den Bescheid der Arbeitsagentur Soest im Fall einer 37-jährigen Angestellten auf. Die Behörde hatte der Frau das Arbeitslosengeld gekürzt, weil die Versicherte sich nicht unverzüglich gemeldet hatte.