piwik no script img

■ Am RandeArbeitslosengeld bei Abfindung gekürzt

Nürnberg (dpa) – Arbeitnehmer, die bei Beschäftigungsende eine Abfindung kassieren, bekommen zukünftig weniger Arbeitslosengeld. Durch eine gesetzliche Neuregelung verringert sich bereits vom 1. April an für einige Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld für eine Zeitlang um die Hälfte, teilte die Bundesanstalt für Arbeit am Donnerstag in Nürnberg mit. Nach neuem Recht bleibt dem Arbeitnehmer je nach Alter ein Freibetrag von der Abfindung zwischen 25 und 50 Prozent. Vollständig tritt die Regelung 1999 in Kraft.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen