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Arbeitslose müssen nicht zu Hause bleiben

Nürnberg (AP) – Arbeitslose müssen vom 1. Januar an nicht mehr in ihrer Wohnung sein, wenn der Briefträger kommt. Auf diese Neuregelung im Arbeitsförderungsrecht wies gestern die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hin. Künftig müssen die Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nur noch einmal täglich in ihrer Wohnung sein, um nach der Post zu sehen. Der Anspruch auf Leistungen bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitslose das Arbeitsamt über seine Abwesenheit informiert.

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