: Arbeitslose können Steuerkarte behalten
Berlin (dpa) – Arbeitslose müssen ab 1998 ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr bei den Arbeitsämtern hinterlegen, teilte das Landesarbeitsamt Berlin gestern mit. Dies gelte auch für Empfänger von Eingliederungshilfen, Übergangs- und Unterhaltsgeld. Die Pflicht für Leistungsempfänger, den Sozialversicherungsausweis bei den Ämtern zu hinterlegen, bleibe aber weiterhin bestehen.
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